Solaranlagen: SP will weitgehend keine Eingrenzung mehr

Die SP Kanton Solothurn begrüsst die umfassendere Formulierung, dass mit dem Begriff Solaranlagen, die Befreiung von der Baugesuchspflicht nicht nur auf Sonnenkollektoren, sondern auf alle Solaranlagen, also auch auf die Fotovoltaik ausgeweitet wird.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur kantonalen Bauverordnung ist die Partei der Meinung, dass die Befreiung der Baugesuchspflicht für Solaranlagen mit einer Flächenbegrenzung von insgesamt 20m2 überholt sei. „Der Ständerat hat im Dezember 2011 bereits einen Vorstoss überwiesen, der die Bewilligungspflicht auf Solaranlagen auf Dächern grösstenteils aufheben soll“, so Kantonsrat Fabian Müller. Konkret will der Ständerat festlegen, dass «sorgfältig» auf Dächern integrierte Anlagen keine Baubewilligung brauchen. Es soll auch im Kanton Solothurn die Regelung, worauf auf eine eingrenzende Quadratmeterzahl zu verzichten ist, übernommen werden.

Weitere Auskünfte erteilt: Fabian Müller 076 514 91 00

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