Breite Zustimmung zu Sterbehilfe in Heimen

Ab nächstem Jahr müssen alle Pflegeheime im Kanton Solothurn Sterbehilfe in ihren Räumen zulassen. Der Kantonsrat hat der Änderung des Gesundheitsgesetzes deutlich zugestimmt.

Der Grundsatzentscheid zur Sterbehilfe in Heimen war im Kantonsrat schon im Januar 2024 gefallen. Damals hatte SP-Kantonsrätin Nadine Vögeli mit einem emotionalen, fachlich begründeten Votum zu einem Meinungsumschwung beigetragen. Sie war es denn auch, die jetzt die Fraktionsmeinung zur Umsetzung im Gesundheitsgesetz äusserte. Sie betonte: «Es ist wichtig, wie wir sterben: Würdevoll, selbstbestimmt und ohne unnötiges Leiden.» Dies könne entsprechend auch ein assistierter Suizid, also Sterbehilfe sein.

Sie strich hervor, dass die Vorlage der Regierung sehr klar festhalte, was alles erfüllt sein muss, dass in einem Heim jemand selbstbestimmt mit Begleitung sterben könne. Selbstverständlich müssen alle geltenden Regeln der Sterbehilfe eingehalten werden, und das Personal kann nicht zur Mitwirkung gezwungen werden. Es sei aber wichtig, dass Sterbehilfe wirklich in allen Heimen möglich sei, da häufig keine freie Wahl bestehe, wenn jemand plötzlich in ein Heim eintreten müsse. Dementsprechend halte die Regierung zu Recht fest: «Die persönliche Freiheit von Bewohnenden von Pflegeheimen steht über der Gewissens- oder Religionsfreiheit der Betreiberinnen und Betreiber der betreffenden Einrichtungen». Roger Spichiger unterstützte sie mit dem Hinweis, Selbstbestimmung heisse in diesem Fall, im inzwischen vertrauten, neuen Umfeld sterben zu können. Alles andere wäre eine Entwurzelung beim Tod.

Im Rat erhielt die Regierung insgesamt viel Lob für die Umsetzung des Auftrags. Einige wenige Ratsmitglieder stellten sich weiterhin gegen den Grundsatz, dass jedes Heim Sterbehilfe ermöglichen muss, die meisten aus religiösen Gründen – und eher aus einer grundsätzlichen Haltung gegen Sterbehilfe.

Die Abstimmung fiel mit 79 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen so deutlich aus, dass keine Volksabstimmung nötig ist, ausser es würde noch jemand das Referendum ergreifen. Die neue Regelung soll ab Januar 2027 gelten.

Dieser Text erscheint im Rahmen des Kantonsrats-Newsletters an alle Mitglieder der SP Kt. Solothurn vom Mai 2026.

Präsidium SP/junge SP Fraktion

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Silvia Fröhlicher

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