Mit einem Veto wollen Kantonsrätinnen und Kantonsräte von SP und Grünen erreichen, dass der Kanton nur dann eine Abbruchprämie zahlt, wenn das Gebäude ausserhalb der Bauzone entfernt und kein Ersatzbau erstellt wird. Seit Mitte Jahr ist im Bundesgesetz zur Raumplanung eine entsprechende Regelung enthalten. Darin steht: «Bei der Beseitigung von Bauten und Anlagen ohne landwirtschaftliche oder touristische Nutzung wird die Abbruchprämie nur ausgerichtet, wenn kein Ersatzneubau erstellt wird.» Einfach gesagt heisst das also: Die Abbruchprämie soll auch bezahlt werden, wenn wieder etwas hingebaut wird – sofern dieser Bau einen landwirtschaftlichen oder touristischen Zweck hat.
Die Einsprechenden argumentieren damit, dass die Abbruchprämien ausdrücklich dafür vorgesehen sind, Bauten ausserhalb der Bauzone zu entfernen. Es sei also ein Widerspruch, auch Prämien zu bezahlen, wenn wieder ein Bau erstellt wird.
Die Regierung geht in ihrer Antwort auf diese Grundsatzfrage nicht ein, sondern stellt fest, dass die Formulierung im Raumplanungsgesetz gar keinen Spielraum lasse. Oder anders ausgedrückt: Wenn das nationale Parlament Regelungen erlässt, die einen offensichtlichen Widerspruch enthalten, heisst das noch lange nicht, dass der Kanton dies ändern darf.
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