Kantonsrätinnen und Kantonsräte von SP, Grünen und Mitte haben gemeinsam einen Auftrag eingereicht und fordern, dass auch im Kanton Solothurn offengelegt wird, wie Abstimmungskampagnen finanziert werden. Die Regierung stimmt zu, geht aber noch einen Schritt weiter: Die Regelung soll auch für Wahlkampagnen gelten.
Gleich einleitend hält die Regierung in ihrer Antwort fest: «Bei Wahlen und Abstimmungen sind Spenden und Unterstützungsbeiträge für Parteien und Kandidierende ein wichtiger Faktor. Grundsätzlich sind diejenigen im Vorteil, die über mehr finanzielle Mittel verfügen, da ihre Forderungen eher gehört und gesehen werden.» Nachdem auf Bundesebene eine Offenlegungspflicht eingeführt worden sei, erachte sie eine Regelung auch auf Kantonsebene als angebracht. Dabei bezieht sie sich auch auf andere Kantone, die dies bereits getan haben, etwa Bern, Freiburg, Genf, Neuenburg, Schwyz, Tessin und Waadt.
Die Regierung will also den Auftrag entgegennehmen und sowohl für Abstimmungs- als auch Wahlkampagnen eine Regelung erlassen. Vieles ist dabei aber noch offen, so warnt sie etwa vor einem übermässigen Verwaltungsaufwand oder einem allfälligen Rückgang von Spenden, wenn die Spender:innen öffentlich werden. Es brauche deshalb eine vertiefte Prüfung, die mit der Ausarbeitung der entsprechenden Regelung erfolgen solle.
Im Rat dürfte das Geschäft zu reden geben, beantragt doch die Justizkommission, die Offenlegung auf Abstimmungskämpfe zu beschränken, Wahlkämpfe also nicht einzubeziehen.
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