Wahlbeschwerde hat ihren Zweck erreicht

Die SP Kanton Solothurn wurde von einem Wähler informiert, dass sein offizielles Wahlmaterial lückenhaft sei. Er habe festgestellt, dass insgesamt 8 Listen fehlten und andere Listen in seinen Unterlagen doppelt vorhanden seien. Gestützt darauf hat die SP Kanton Solothurn Wahlbeschwerde eingereicht. Der ablehnende Beschluss der Regierung liegt jetzt auf dem Tisch. Die Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn hat entschieden, die Beschwerde nicht weiterzuziehen.

Im ihrem Beschluss weist die Regierung die Beschwerde „im Sinne der Erwägungen“ ab. Inhaltlich wurden die SP-Anträge jedoch zum grossen Teil umgesetzt (Feststellung der Panne; Abklärung des Ausmasses; Massnahmen zur Behebung des Schadens; Übernahme der Verantwortung). Die Wahlbeschwerde hat damit ihren Zweck erreicht, indem

a)  erst durch die Beschwerde der SP die Verantwortlichen der Staatskanzlei die Öffentlichkeit angemessen und intensiv informiert haben und

b)  nötige Abklärungen über das Ausmass der Unregelmässigkeit getroffen worden sind.

Die SP erwartet, dass die von ihr gerügten  Vorfälle für die Regierung eine Lehre waren und sie in Zukunft alles unternimmt, dass

  1. das verfassungsmässige Recht der Wählerinnen und Wähler mit korrekten und vollständigen Unterlagen an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen zu können, für ausnahmslos alle gewährleistet ist.
  2. bei vergleichbaren Pannen unverzüglich, angemessen und intensiv informiert wird.
  3. ein Aufruf zum Prüfen der Wahlzettelbroschüre bereits beim Versand der Wahlunterlagen erfolgen soll.
  4. die Qualitätssicherung sichergestellt ist.

Die SP kommt zum Schluss, dass eine präzise Abklärung des gesamten Ausmasses nicht mehr möglich ist. Die von Wählerinnen und Wählern zurückgeschickten Wahlunterlagen als Basis für die Schätzung des Ausmasses der fehlerhaften Unterlagen zu nehmen, erscheint immerhin ausgesprochen unplausibel! Das wirkliche Ausmass der Panne bleibt somit weiterhin im Dunkeln. Wenn also die Regierung von „verhältnismässig geringen Unregelmässigkeiten“ ausgeht, ist das für die SP eine ziemlich erschütternde regierungsrätliche Aussage. Sie zeigt erneut auf, wie gegenüber den Bürgerinnen und Bürger salopp mit Pannen umgegangen wird. Bei Wahlen und Abstimmungen ist der Regierungsrat dafür verantwortlich, dass die verfassungsmässigen Rechte für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in vollem Umfang gewährleistet sind.

Immerhin befriedigt nimmt die SP Kanton Solothurn zur Kenntnis, dass die Regierung weitere Massnahmen prüfen wird, falls zusätzliche Unregelmässigkeiten bekannt werden sollten.

Für Fragen und weitere Auskünfte:

Parteipräsidentin Evelyn Borer, 079 334 22 19

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