Vernehmlassungen Strassen- und Gebäudeversicherungsgesetz

SP Kanton Solothurn nimmt Stellung

Vernehmlassung: Strassengesetz
Vieles bleibt unklar

Die Botschaft ist in vielen Punkten betreffend der aktuellen und zukünftigen Finanzierung nicht genauer ausgeführt und bleibt unklar. Angesprochene Varianten (Strassenbaufonds oder kantonale Strassenrechnung) werden nicht explizit vertieft und einander ausführlich mit Vor- und Nachteilen gegenübergestellt. Es ist zudem schwer nachvollziehbar, wenn einerseits Massnahmen auf verschiedenen Ebenen dargelegt werden und andererseits konkrete Lösungsansätze diskutiert werden, der Zusammenhang zwischen beiden und die Auswirkung auf die Gesetzgebung und die Finanzen aber nicht weiter erörtert werden.

Es wird in der Botschaft auch nicht ersichtlich, wie die Berechnung der Entwicklung des Strassenbaufonds bis 2040 zustande kommt, ausser dass verschiedene Projekte erwähnt werden, die umgesetzt werden sollen.

Weiter fehlen Ausführungen zu den finanziellen Zusatzbelastungen des Staatshaushalts und zu deren möglichen Kompensation. Wir erwarten dazu aber klare Zahlen sowie Aussagen darüber, mit welchen Massnahmen diese Mindereinnahmen gegebenenfalls zu kompensieren sind. Das Kernziel der vorgeschlagenen Neuausrichtung der Strassenfinanzierung, nämlich mehr Mittel für den Strassenbau zur Verfügung zu haben – und damit notabene den allgemeinen Staatshaushalt stärker zu belasten – ist aufgrund dieser Ausgangslage weder nötig noch richtig. 

Aus diesen Gründen ist die Teilrevision des Strassengesetzes in der angedachten Form, insbesondere im Bereich der Finanzierung, für die SP Kanton Solothurn noch nicht ausgereift und damit nicht akzeptabel.

Wir begrüssen explizit, dass die Zuständigkeit und damit verbunden auch die Hauptfinanzierung für Velowege von kantonaler Bedeutung auch auf Gemeindestrassen auf den Kanton übergeht. Damit wird ein wesentlicher Schritt zu einem geschlossenen, übergeordneten Velowegnetz im Kanton gemacht.

Vernehmlassung: Gebäudeversicherungsgesetz
Oberstes Ziel: Brandschutz gewährleisten

Die SP Kanton Solothurn begrüsst, dass aufgrund diverser veränderter Rahmenbedingungen, neuer und umweltfreundlicher Feuerungsanlagen, sowie steigender Anzahl erneuerbarer Heizquellen, das Gebäudeversicherungsgesetz angepasst werden soll. Die Abschaffung des Kaminfeger-Monopols hat für die SP jedoch keine Priorität. Viel wichtiger ist, dass durch einen regelmässigen Unterhalt, neu in Eigenverantwortung der Gebäudeeigentümer, auch weiterhin der Brandschutz oberstes Ziel bleibt. Regelmässige externe Kontrollen sollten, als Ergänzung zur Unterhaltspflicht der Gebäudeeigentümer, wenn möglich durch 1 Instanz durchgeführt werden. 

Die SP erwartet, dass insbesondere für abgelegene Objekte die Unterhaltskosten verhältnismässig bleiben und infolge langer Anfahrtswege nicht ins unermessliche steigen. Dies könnte mit einer Tarifobergrenze sichergestellt werden.

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