Bei der Vorbereitung jeder Verfassungsänderung, neuer Gesetzesbestimmungen, sowie anderen Vorhaben von grosser Tragweite werden die politischen Parteien und die interessierten Kreise (insbesondere Verbände) vom Regierungsrat zur Stellungnahme eingeladen. Dies geschieht, indem die zuständige Stelle (in der Regel das zuständige Departement) einen Vorentwurf und dazu einen erläuternden Bericht veröffentlicht bzw. interessierten Kreisen zustellt