Vernehmlassung Gesetz über Staats- und Gemeindesteuern

SP: unterste Einkommen dringend entlasten

Gesetz auf Vorrat, nein danke.

Die SP ist grundsätzlich gegen die Pauschalbesteuerung und setzt sich für gerechte Steuern für alle ein. Egal ob Ausländer, Schweizer, Reich oder Arm – jeder Mensch soll nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steuern zahlen. An dieser Haltung hat sich bei der SP auch nach dem knappen Nein im Kanton Solothurn zur Volksinitiative nichts geändert. Im Kanton Solothurn spielen die Pauschalbesteuerten Personen eine untergeordnete Rolle. Auch aus diesem Grund macht es keinen Sinn auf Vorrat Gesetze für wenige Privilegierte zu erlassen.

Nein zum Tarifwechsel

Die SP ist gegen den Tarifwechsel  bei Alleinerziehenden, dies trotz der vorgeschlagenen Abzugspauschale. Dies würde zu ungerechte Härtefälle führen, da der Tarif für alleinstehende höher ist. Die Gesetzgebung ist dahingehend anzupassen, dass Alleinerziehende weiterhin nach dem Familientarif besteuert werden. Die SP hat dies bereits 2009 erfolgreich bekämpft. Seither hat sich nichts daran geändert. Es ist nicht Aufgabe des Staates zu Lasten der Ärmsten mehr Einnahmen zu generieren.

Weniger Steuern für tiefe Einkommen

Im Kanton Solothurn werden tiefe Einkommen überdurchschnittlich mit Steuern belastet. Es muss sogar festgestellt werden, dass im Kanton Solothurn die hohe Steuerbelastung von bescheidenen Einkommen zu Eingriffen in das Existenzminimum führt. Dies obwohl das Bundesgericht eine Besteuerung, die ins Existenzminimum eingreift untersagt. Diesbezüglich braucht es mittels eines degressiv gestalteten Abzugs dringend eine Korrektur. „Es sei ein Hohn gegenüber den Menschen mit bescheidenem Einkommen, diese nicht entlasten zu wollen“, so Schaffner im Kantonsrat.

Alimentenabzüge ermöglichen

Die SP fordert dass Alimentenbeiträge für volljährige Kinder in Ausbildung abgezogen werden können. Diese Regelung hat in der Praxis aufgezeigt, dass sie zu massiven Ungerechtigkeiten führt. Dies hat die SP bereits 2009 in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 17. September 2009 dargelegt. Schliesslich unterstützt auch der Alimentenschuldner seine Kinder und nicht nur der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen.

Weitere Auskünfte: Susanne Schaffner-Hess, Kantonsrätin:   079 210 85 56

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