Grundsätzlich ist die SP mit der Überwälzung der Wegkosten und der Kosten für die Ausbildung an die Klienten und Klientinnen nicht einverstanden. Sie erwartet, dass diese Kosten in die Gesamtkosten eingebunden werden und somit auch zu den Gesamtkosten gerechnet werden. Nur so kann dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ nachgelebt werden. Es muss ein verstärktes finanzielles Engagement der öffentlichen Hand geprüft werden, welches die Übertragung der Kosten an die Klienten und Klientinnen verhindert.
Organisationen ohne Leistungsvertrag
Die Anbieter ohne Versorgungspflicht können sich wie bisher vor allem auf die lukrativen Aufträge konzentrieren und werden neu dafür auch noch entschädigt. Das kann nicht im Sinne der Gemeinden und des Kantons sein. Die SP ist entschieden dagegen, dass dadurch eine mögliche Ungleichbehandlung provoziert wird. Die Annahme, dass mit 40% die Versorgungspflicht abgegolten ist, scheint aufgrund der unklaren Ausgangslage und der mangelnden Datenbasis nur teileweise nachvollziehbar. Die SP fordert deshalb, die Kostendeckung der Versorgungspflicht nochmals zu prüfen.