Unmut bei EL-Bezüger/innen

Auswirkungen bei Betroffenen über Systemwechsel

Seit 2012 werden im Kanton Solothurn die Zahlungen der Prämienverbilligungsbeiträge bei Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und Bezügern direkt an die Krankenkassen überwiesen. Dies hat eine Praxisänderung für EL-Bezüger bei den Versicherungsprämienabzügen zur Folge, so dass zahlreiche EL-Bezügerinnen und Bezüger nur noch reduzierte Steuerabzüge machen können und bei unverändertem Einkommen mehr Steuern bezahlen müssen. Diesen Umstand belegen uns zahlreiche Zuschriften betroffener Menschen und uns vorliegende definitive Veranlagungen von 2011, resp. 2012 mit gleichbleibendem Einkommen, sowie unveränderten Familienverhältnissen.

Deshalb wurde die SP Fraktion in zweifacher Weise aktiv. Zum einen möchte die SP in einer kleinen Anfrage von der Regierung wissen, wie und wann Betroffene über diesen Systemwechsel informiert wurden. Und wie erklärt die Regierung, dass von einem Jahr auf das andere unverschuldet ein kleineres Einkommen resultiert, und im Gegenzug der Steuerbetrag massiv zunimmt. Zusätzlich interessiert uns, ob sich der Regierungsrat bewusst ist, dass durch die Änderung zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Zum anderen reicht die SP Fraktion einen Planungsbeschluss ein und fordert darin die Erhöhung der Steuerbefreiungsobergrenze (Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern § 44). Der Kanton Solothurn soll sich am kantonalen Mittelfeld orientieren. Mit einer Erhöhung der Steuerbefreiungsobergrenze (heute CHF 10‘000.-) kann zudem die Absurdität eliminiert werden, dass EL Bezügerinnen und Bezüger, die infolge Änderung des Systemwechsels (EL-Krankenkassenbeiträge werden seit 1. 1. 2013 beim Steuerabzug für Versicherungen angerechnet) mit gleichbleibendem Einkommen teils massiv mehr Steuern bezahlen müssen.

Im Kanton Solothurn ist die Steuerbefreiungsobergrenze im Vergleich der Kantone sehr tief. Dies führt dazu, dass Menschen mit tieferen Einkommen massiv mehr Steuern bezahlen als in über 20 weiteren Kantonen. Im Kantonsranking gemäss Gesamtindex der Einkommensbelastung (Steuerbelastungsmonitor 2012) liegt der Kanton Solothurn an letzter Stelle. Weiter kann festgestellt werden, je höher das individuelle Einkommen ist, desto besser schneidet der Kanton Solothurn im Kantonsvergleich ab. Geht man hingegen von einem brutto Einkommen von z.B. Fr. 20’000 (alleinstehend) oder z.B. Fr. 40‘000.- (verheiratet, 2 Kinder) aus, so ist die Steuerbelastung im Kanton Solothurn unverhältnismässig hoch. Während der Alleinstehende mit diesem Einkommen in andern Kantonen keine oder nur geringe Steuern bezahlt, zahlt er im Kanton Solothurn so viel Steuern wie in keinem andern Kanton. Die Familie mit dem brutto Einkommen von Fr. 40’000 zahlt in 8 Kantonen keine Steuern und wird in den übrigen nur mit sehr wenig Steuern belastet, der Kanton Solothurn liegt punkto Steuerbelastung auf einem der letzten Plätze.

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