Ungenügende Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen

Abstimmungsbotschaft kantonale Umsetzung der STAF 2

Vereinfachte und ausgewogenere Vorlage

Vorab würdigt aber die SP die Anstrengungen der Regierung, welche die bisherige Vorlage stark vereinfacht hat. Mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes auf rund 16% ist ein ausgewogeneres Ergebnis wenigstens in Sichtweite gerückt. Ebenfalls positiv ist, dass der Regierungsrat diese Vorlage nun selbst diskutiert und erarbeitet hat. Dies sind gute Vorzeichen.

Forderung für Umsetzung im Kanton Solothurn

Die letzte Abstimmung hat vor allem eines gezeigt: Die Steuerausfälle müssen drastisch verkleinert werden! Und die Steuerausfälle der juristischen Personen sowie deren Gegenfinanzierung sind klar und deutlich aufzuzeigen.
Und wenn alle vom Bund zur Verfügung gestellten Instrumente voll ausgeschöpft werden, sind auch alle bisherigen flankierenden Massnahmen – ohne Beteiligung der Wirtschaft – beizubehalten. Zudem muss bei dieser grosszügigen Auslegung der Abzugsmöglichkeiten auch der Steuersatz eher bei 18 statt 16% liegen.

Finanzielle Herausforderung bleibt

Auch mit der neuen Steuervorlage müssen Unternehmen im Kanton Solothurn rund einen Viertel (!) weniger Gewinnsteuern bezahlen. Damit fehlen der Kantonskasse und den Gemeinden weiterhin jährlich rund 50 Millionen Franken. So bliebe dem Kanton ein erhebliches strukturelles (= hausgemachtes) Defizit. Wie der Kanton Solothurn dies meistern soll, bleibt leider weiterhin offen.

Gegenfinanzierung und «Entlastungen» für natürliche Personen sind eine Farce

Dabei ist gerade die Gegenfinanzierung nach wie vor ungenügend. Eine Erhöhung der Vermögenssteuer wenigstens in die Nähe des schweizerischen Mittels oder eine höhere Besteuerung der Dividenden, so dass keine unversteuerten Einkommen durch Dividenden verbleiben, sind nicht umgesetzt. Andererseits ist die minimalste Entlastung von Personen mit kleinen und mittleren Einkommen, die schweizweit weiterhin am höchsten besteuert werden, zu verbessern. 

Vergleich mit Nachbarkantonen

Der Kanton Solothurn hat wie die Nachbarkantone Bern oder Aargau nur ganz wenige bisher steuerprivilegierte Firmen. Der Kanton Bern verzichtet ganz auf eine Steuersenkung und will nur noch die Familien entlasten. Der Kanton Aargau bleibt bewusst – und mit vollem Einverständnis der Wirtschaft – bei einem schweizweit mittleren Gewinnsteuersatz von 18,6%. Denn würde dieser gesenkt, so die Regierung, würde dies den Kanton pro Prozent Senkung 30 Millionen Franken kosten. Zudem, so der Aargauer Regierungsrat, könne bei Ausnützung aller Bundesinstrumente die Gesamtsteuerbelastung bis auf rund 11 Prozent gesenkt werden. Im Kanton Solothurn wird dies ähnlich sein.

Zu weitgehende Entlastungsbegrenzung

Nach Bundesrecht liegt die maximal mögliche Entlastung bei der kantonalen Gewinnsteuer bei 70%. Das heisst, dass gewisse Unternehmen bei Anwendung der Sonderregelungen nur 30% des steuerbaren Gewinns versteuern müssten. Die SP fordert eine Entlastungsbegrenzung von maximal 50%, so wie in der letzten Steuervorlage angedacht. So ist in jedem Fall bei allen Unternehmen mindestens die Hälfte der grundsätzlich geschuldeten Kantons- und Gemeindesteuern zu bezahlen.

SP bietet Hand für Umsetzung 

Damit nicht die natürlichen Personen die Zeche (= strukturelles Defizit) bezahlen müssen, sieht die SP aber weiterhin Handlungsbedarf für eine akzeptable Vorlage. Insbesondere sind die Gegenfinanzierung, die Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen und der Familien zu verbessern. Sie fordert eine angemessene Erhöhung der Vermögenssteuer und eine Dividendenbesteuerung, die keine Einkommen unbesteuert lässt. Bei einer deutlicheren Steuersenkung für untere UND mittlere Einkommen und allenfalls einer Erhöhung der Prämienverbilligung auf 100% des Bundesbeitrages beurteilt die SP die Chancen einer neuen Steuervorlage sowohl im Kantonsrat (bei Quorum kein obligatorisches Referendum!) wie bei der Bevölkerung als sehr erfolgsversprechend. 
 
Damit bietet sie weiterhin Hand für eine moderate und finanzierbare Umsetzung der STAF 2, die mit entsprechenden sozialen Massnahmen auch breit abgestützt ist. Einer raschen Umsetzung stünde dann nichts im Weg.
 
Sollte die neue Steuervorlage die minimalen Erwartungen hingegen nicht erfüllen, wird die SP diese nicht nur ablehnen, sondern – wenn nötig – mit einem Referendum bekämpfen.
 
 
Sozialdemokratische Partei Kanton Solothurn
Niklaus Wepfer, Parteisekretär
 
Weitere Auskünfte:
Parteipräsidentin Franziska Roth: 078 719 66 51
Fraktionspräsident Markus Ammann: 079 592 49 16

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