Steuererleichterungen: Tax Holidays

Schaden oder Nutzen?

Steuererleichterungen für Unternehmen, sogenannte Tax Holidays, können auf Ebene Kanton und Gemeinde im Sinne von Art. 23 Abs. 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen Steuererleichterungen für bis zu zehn Jahre beantragt werden. Diese können zu einer Reduktion oder vollständigen Befreiung von der Gewinnsteuer führen. Kantonsrat Simon Bürki aus Biberist stellt, im Namen der SP, Fragen zu den Auswirkungen für den Kanton Solothurn.

Kantonsrat Bürki möchte wissen seit wann Steuererleichterungen für Unternehmen, sogenannte Tax Holidays, gewährt werden, was die zu erfüllenden Kriterien resp. die Grundlagen sind und wie diese kontrolliert werden. Zu weiteren Fragen erhofft sich der Interpellant wichtige Informationen, wie z.B. was geschehe, wenn ein Unternehmen vorzeitig wegziehe, wie viele Unternehmen davon profitieren, ob dadurch dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen wurden und welche Branchen davon profitieren.

Im Zusammenhang mit der kantonalen Finanzsituation dürften insbesondere die Ergebnisse auf die Fragen interessieren, welches Steueraufkommen der Kanton Solothurn in den letzten zehn Jahren von Unternehmen nach diesem Steuererleichterungsregime verzeichnete. Und auf wie viele Steuereinnahmen er im Vergleich zur ordentlichen Besteuerung dieser Unternehmen im gleichen Zeitraum, sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene, verzichtet hat.

Die Tax Holidays dürfte auch im Bereich des Solothurner Finanzausgleichs mit dem Bund infolge des unausgeschöpften Potenzials Auswirkungen haben. Die SP-Fraktion erhofft sich zu diesen Fragen wichtige Aufschlüsse über Schaden und Nutzen dieser Steuerpraxis mit Unternehmen.

Sozialdemokratische Fraktion

Niklaus Wepfer
Parteisekretär

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