Sozialbedürftigkeit abwenden und Armut bekämpfen
Die SP stellt erfreut fest, dass die Ergänzungsleistungen für einkommenschwache Familien sich bewährt haben, zur Armutsbekämpfung beitragen und damit Sozialhilfebedürftigkeit abwenden. Sie schaffen den Anreiz eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die zuständige Kommission teilt diese Meinung, empfiehlt die Vorlage zur Annahme und ins Definitivum zu überführen.
Unterstützung bis zum 8. Altersjahr
Die Altersgrenze von 6 Jahren für die Anspruchsberechtigung ist jedoch eindeutig zu tief angesetzt, da gerade für eine längerfristige und gefestigte Erwerbstätigkeit anerkanntermassen die Ausrichtung von Eränzungsleistungen bis mindestens zum 8. Altersjahr des jüngsten Kindes nötig wäre. Damit wird der Rückfall in die Sozialhilfe vermieden und die Gemeinden nachweislich entlastet.
Aus diesem Grund beantragt die SP-Fraktion dem Kantonsrat, die Variante 3 anzunehmen, damit die Armut noch effizienter bekämpft, die Sozialhilfe und die Gemeinden noch mehr entlastet werden und die Erwerbstätigkeit gefestigt werden kann.
Weitere Auskünfte:
Susanne Schaffner, KR, 062 207 80 40