Die regionale Versorgung von Radio und Fernsehen sind im Gegensatz zu den gedruckten Medien schweizweit gesichert. Sendungen wie beispielsweise die Regionaljournale (bspw. Aargau-Solothurn auf DRS1) sind wichtig und garantieren eine Information über die regionalen Belange. Ohne den Leistungsauftrag mit dem Bund wären diese vermutlich längst aus dem Sendeprogramm gestrichen. Bei den Printmedien sind Bund und Verleger nicht in der Pflicht. Die Vielfalt bei den Druckmedien ist in den letzten Jahren immer wie kleiner geworden. So erscheint heute bereits in den drei Kantonen AG, BL, SO mit der AZ lediglich noch eine einzige Tageszeitung. In anderen Regionen sieht es nicht anders aus. Die rein unternehmerische Ausrichtung mancher Zeitungen führt zudem dazu, dass der Informationsauftrag in den Hintergrund rutscht. Derartigen Monopolen gilt es entgegen zu wirken. Es ist dringend nötig, dass der Bund im Bereich der Printmedien wie bei den elektronischen Medien Radio und Fernsehen, die regionale Versorgung sichert und seine Leistung erbringt. So könnten zum Beispiel die Zeitungen von einem Gebührenanteil profitieren, welchen sie durch den Abschluss von Leistungsaufträgen abgelten. Um die Unabhängigkeit der Medien zu garantieren könnte beispielsweise ein demokratisch gewähltes Organ über die Umsetzung und Erfüllung der Leistungsverträge wachen. Der Presserat könnte zudem durch ein weiteres demokratisches, legitimiertes, unabhängiges Beschwerdeorgan abgelöst werden.