SP erreicht Teilerfolg und bedauert Abbau von Volksrechten

Die SP Kanton Solothurn ist sehr erfreut, dass der Kantonsrat den vom Bundesgesetzgeber verordneten Wettbewerb zwischen den Spitälern nicht auf dem Buckel des Spitalpersonals austragen will. Der von der SP-Fraktion in der Sozial- und Gesundheitskommission eingebrachten Antrag, dass Privatspitäler, die auf der Spitalliste des Kantons Solothurn aufgeführt sein wollen und keinen verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) haben, sich künftig nach den Vorgaben des kantonalen GAV richten müssen.

Die äusserst knapp ausgegangenen Abstimmungen zu den SP-Anträgen gegen eine allfällige Zweckentfremdung von kantonalen Steuergeldern, wertet die SP als Achtungserfolg. Die SP wird auch weiterhin genau hinschauen, dass private Listenspitäler, die ab 2012 auf Kosten von Kanton und Krankenkassen abrechnen können, nicht durch Lohnexzesse und übermässige Gewinnausschüttungen auffallen. Enttäuscht ist die SP, dass die bürgerlichen Parteien Hand geboten haben, die Volksrechte abzubauen. Sie haben den Kantonsrat für abschliessend zuständig erklärt, über die Übertragung der Spitalimmobilien an die soH entscheiden zu können. Macht der Kantonsrat später von dieser Kompetenz Gebrauch, wird das Finanzreferendum der Bevölkerung bei Spitalinvestitionen von über Fr. 10 Mio. übers Hintertürchen abgeschafft. Die SP Kanton Solothurn wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass der Wettbewerb zwischen den Spitälern nicht auf dem Buckel von Patientinnen und Personal, nicht auf Kosten von Prämien- und Steuerzahlenden und nicht unter Abbau von Demokratie und Volksrechten ausgetragen wird. Weiter Auskunft erteilt: Anna Rüefli 076 421 13 32

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