Die Absicht der Regierung, den Spielraum zu schaffen um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ambulante Einrichtungen sicherzustellen, begrüsst die SP. Die ambulante Grundversorgung gehört zum service public. Die Sicherstellung des Notfalldienstes betrachtet die SP ebenfalls als eine wichtige Aufgabe. Wenn es immer mehr Ärzte und Ärztinnen gibt, die sich davon distanzieren ist es richtig, dazu eine gesetzlich verankerte Pflicht zu machen. Die Mittel aus Ersatzabgaben können so für andere und neue Modelle des Notfalldienstes genutzt werden.
Im Zusammenhang mit der Einführung eines Krebsregisters verweist die Regierung auf die beiden Vorstösse der SP/Grüne. Im Jahre 2009 hätte die Umsetzung sein sollen, nun endlich kommen die rechtlichen Anpassungen. Die SP fordert ein zügiges Handeln und die Einführung des Krebsregisters – jetzt und nicht in weiteren drei bis vier Jahren!
Die Videoüberwachung im Eingangsbereich des Notfalls betrachten wir als eine sinnvolle Massnahme. Auch die Videoüberwachung auf der Intensivstation ist richtig. Wir sind uns bewusst, dass dies eine Bestimmung ist, deren Umsetzung vorgegeben ist. Die Videoüberwachung auf der Intensivstation darf jedoch nicht als Sparmassnahme benutzt werden und zu Personaleinsparungen führen.