Sessionsbericht Dezember 2018

SP für Familien und Menschen mit kleinem Einkommen

Zu Jahresbeginn passt es das neue Jahr zu planen, aber auch auf das vergangene Jahr zurück zu blicken. Hier der Rückblick auf die Dezembersession des Kantonsrats vom 11.-19. Dezember 2018.

SP-Petition hat Wirkung nicht verfehlt

Am 11. Dezember 2018 hat der Kantonsrat mehrheitlich der Entkoppelung der Verlustscheinbewirtschaftung vom Kredit für die Prämienverbilligung zugestimmt. Dieser Entscheid ist sehr erfreulich und im Sinne einer sachgerechten Finanzierung der Prämienverbilligung für Familien und Einzelpersonen aus dem unteren Mittelstand. Die SP und mit ihr 1698 Personen forderten vor einem Jahr in ihrer Petition „Bezahlbare Krankenkassenprämien“ mit Nachdruck eine sofortige Aufstockung der PV-Gelder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und diese so zu gestalten, dass die Belastung durch die Krankenkassenprämien pro Haushalt mit mittleren und tiefen Einkommen spürbar abnimmt. Die Zahl der Bezügerinnen von individuellen Prämienverbilligung belief sich 2017 auf rund 26% der Schweizer Bevölkerung. Das heisst, rund ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz kommt oder muss in den Genuss von Prämienverbilligung kommen. Im Kanton Solothurn liegt die Prämienbelastung im Schnitt bei über 14% des verfügbaren Einkommens.

Mehr Prämienverbilligungen dank Entkoppelung der Verlustscheine

Mit der Entkoppelung der Verlustscheine aus dem Kredit für die Prämienverbilligung werden nun zwei Bereiche getrennt, die nicht zusammengehören. Das ist sinnvoll und folgerichtig. Luzia Stocker (SP, Olten) führte aus, die Prämienverbilligung sei ein sehr schnelles und wirksames Instrument, um Familien und Einzelpersonen finanziell zu entlasten und so eine Abhängigkeit von weiterer staatlicher Unterstützung zu verhindern. Wenn jedoch die Mittel dafür nicht in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen, kann das Modell der Prämienverbilligungen nicht wirken.

SP für neues Gesundheitsgesetz zum Wohl der Patienten

Anna Rüefli (SP, Solothurn) betonte, die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes sei zwar kein revolutionärer Umbruch, jedoch eine pragmatische Antwort auf die zahlreichen Änderungen und Entwicklungen im übergeordneten Recht. Das neue Gesetz führt zu gezielten inhaltlichen Verbesserungen. Besonders der Schutz und das Recht der Patienten werden gestärkt, der Umgang mit Patientendossiers geregelt, es gibt neu eine Bewilligungspflicht für Tageskliniken und die Palliative Care wird zeitgemäss geregelt.

SP für Prävention beim Tabakkonsum

Die SP stimmte der Änderung des Gesundheitsgesetzes zu, welche als präventive Massnahme die Abgabe von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren untersagt. Laut Mathias Stricker (SP, Bettlach) stirbt jede Stunde in der Schweiz eine Person an den Folgen des Rauchens, das sind 9’500 Personen im Jahr. Der Anteil der Raucherinnen und Raucher stagniert seit 2011 bei hohen 27%, d.h. dass die bisherigen Massnahmen nicht reichen, es sind zusätzliche Massnahmen und Anstrengungen nötig. Der Entwurf des Tabakproduktegesetzes des Bundes sieht auch ein Verbot zur Abgabe von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor. Ein einheitlicher Schutz bei 18 Jahren in der Schweiz ist absolut sinnvoll. Im Zusammenhang mit der Tabakprävention übernehmen die Schulen eine wichtige Aufgabe. Präventionsarbeit wird vom Lehrplan auch verlangt. Folgende Faustregel gilt: Wer früh raucht, wird leichter süchtig oder umgekehrt wer bis 20 nicht raucht, hat grosse Chancen Nichtraucher zu bleiben.

SP unterstützt den Voranschlag 2019

Die Fraktion SP/junge SP hat dem Voranschlag 2019 zugestimmt. Durch intensive Budgetverhandlungen mit den einzelnen Departementen ist es gelungen, das Richtbudget gesamt über 27 Mio. Franken zu verbessern. Laut Simon Bürki (SP, Biberist) konnte mit der Umsetzung der Massnahmenpläne 2013 und 2014 in den letzten Jahren eine sichtbare Verbesserung der Finanzlage eingeleitet und der Finanzhaushalt des Kantons stabilisiert werden. Mit dem Voranschlag 2019 beträgt die Neuverschuldung 44 Mio Franken. Damit steigt die Nettoverschuldung pro Einwohner von 5’400 auf 5’500 Franken. Die Steuersenkungen in der Vergangenheit führen jedoch im Budget zu Mindereinnahmen von mehreren Millionen Franken. So wurde bewusst auf Einnahmen verzichtet, was die SP kritisierte. Die SP äusserte in der Kantonsratsdebatte insbesondere grosse Bedenken im Hinblick auf die bevorstehende Steuervorlage. Mittlerweile ist wahrscheinlich allen klar, dass es zu einschneidenden Sparmassnahmen kommen wird. Ob dies wirklich auch ein geschickter Schachzug ist, wenn die Regierung nicht gleichzeitig einen umfassenden Massnahmenplan präsentiert zu ihrer gewählten Steuerstrategie, darf zumindest bezweifelt werden. Vertrauensfördernde und ehrliche Politik sieht anders aus. 2019 wird die Umsetzung der Steuervorlage 17 also noch einiges zu diskutieren geben.

Im Namen der SP Kanton Solothurn

 

Angela Kummer, Kantonsrätin, Grenchen

 

www.sp-so.ch

www.sp-solothurn-lebern.ch/

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