Session Dezember 2019

Kantonsrat Sessionsbericht Fraktion SP/junge SP

Kleine und mittlere Einkommen entlasten: Prämienverbilligung erhöhen

In der Dezembersession des Kantonsrats wurde über die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen diskutiert. Diese könnten schnell, einfach und effizient über eine höhere Prämienverbilligung entlastet werden.

SP fordert substantielle Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

Im Kanton Solothurn werden die kleinen und mittleren Einkommen steuerlich viel zu hoch belastet. Eine Korrektur ist längst überfällig. SP-Sprecher Simon Bürki (Biberist) zeigte auf: «Steuerpflichtige mit kleinen Einkommen zahlen im Kanton Solothurn bis zu 2.5-mal mehr als der schweizerische Durchschnitt! Dass diese massive Mehrbelastung ausgerechnet Familien mit Kindern trifft, macht die Situation noch unerträglicher. Diese Belastung muss drastisch gesenkt werden.»

 

SP Auftrag will schnelle Entlastung

Die SP hat einen Auftrag eingereicht, dass der Regierungsrat bis im Juni 2020 dem Kantonsrat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten hat, die eine substantielle Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen vorsieht und sich bei der steuerlichen Belastung dieser Einkommenskategorien eng am schweizerischen Durchschnitt orientiert.

Höhere Prämienverbilligung wirkt besser

Eine einfache und effiziente Möglichkeit zur gezielten Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen ist die Erhöhung der Prämienverbilligung. Im Zusammenhang mit der jährlichen Festlegung der Prämienverbilligung hat die Finanzkommission vorgeschlagen, dass die Beiträge des Kantons um 10 Mio. Fr. erhöht werden sollen. Für eine effektiv wirksame Verbesserung müsste der Kanton eigentlich gleich viel Geld zur Verfügung stellen müsste wie der Bund. Wenn sich der Kanton wie in den vergangenen Jahren mit nur 80% beteiligt, wird der Prämienanstieg nicht aufgefangen und es gibt immer weniger für die betroffenen Personen und Familien. So wird seit Jahren auf dem Buckel der Schwächsten unserer Gesellschaft gespart. Leider auch im Kanton Solothurn.

Prämienbelastung überdurchschnittlich hoch

Das Monitoring des Bundesamts für Gesundheit zur Prämienverbilligung zeigt auf, dass im Kanton Solothurn die Prämienbelastung über dem schweizerischen Durchschnitt des verfügbaren Einkommens liegt. Der Bundesrat hatte 1991 bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) das Ziel festgelegt, dass die Prämienbelastung nicht mehr als 8% des verfügbaren Einkommens ausmachen sollte. In der Zwischenzeit ist diese im Kanton fast doppelt so hoch und damit weit von diesem Ziel entfernt.

Kanton Solothurn steht schlecht da

Das Bundesamt für Gesundheit zeigt im Monitoring Bericht deutlich auf:

  • Im kantonalen Vergleich der Bezüger der individuellen Prämienverbilligung hat der Kanton Solothurn einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Ergänzungsleistungs – und Sozialhilfebezüger.
  • Damit geht der grösste Teil der Ausgaben der Prämienverbilligung an die gesetzlich vorgeschriebene EL oder Sozialhilfe.
  • Für die ordentliche Prämienverbilligung verbleibt damit immer wie weniger. Die Pro-Kopf-Beiträge liegen daher deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt (191 Fr. statt 238 Fr.).

Entlastung über Prämienverbilligung: einfach und effizient

Karin Kälin (SP, Rodersdorf) zeigte auf, dass andere Lösungsvorschläge zur Entlastung des Mittelstandes längere Zeit benötigen bis zur Umsetzung: «Diese Zeit haben die betroffene Personen, die sich selbst und ihre Familien kaum über Wasser halten können nicht.» Die SP/junge SP ist von der Effizienz der Prämienverbilligung überzeugt. Zudem kann die Effektivität durch die Modellausgestaltung selber zielgerichtet gesteuert werden. Kein anderes Instrument (weder steuerliche Entlastungen noch Abzüge) bringt diese flexible jährliche Individualisierungsmöglichkeit.

Bundesvorgaben werden nur knapp erfüllt

Im Kanton Solothurn wurde das Modell immer weiter heruntergefahren bis zum gesetzlich zulässigen Minimum. Damit wurden immer weniger Personen die Prämienverbilligung gewährt und der Eigenanteil wurde immer höher. Die Vorgaben gemäss neustem Bundesgerichtsurteil werden wahrscheinlich nur gerade knapp einhalten. Das heisst, wenn der Kanton seine sozialpolitische Verantwortung wahrnehmen will, muss die Prämienverbilligung erhöht werden. Franziska Rohner (SP, Biberist) machte klar: «Wir müssen den Mut haben und ein Zeichen setzen – für unseren Mittelstand.»

Nachholbedarf in weiteren Bereichen

Es zeigen sich bei den Leistungen Bereiche mit Nachholbedarf:

  • Familien erhalten bis in den unteren Mittelstand Verbilligungen. Trotzdem tragen die Familien einen hohen Anteil der Prämien selbst, weil sie nur schwach entlastet werden.
  • Ist die Anspruchsgrenze erreicht, fallen für Familien abrupt relevante Beiträge weg. Es fehlen Abstufungen, um diese Reduktion abzufedern.
  • Alleinstehende und Paare erhalten vergleichsweise wenige Prämienverbilligung.

 

Erhöhung abgelehnt, weniger Geld steht zur Verfügung

Die Notwendigkeit für eine Erhöhung der Prämienverbilligung wäre schon lange gegeben. Die SP/junge SP unterstützte daher die Erhöhung um 10 Mio. Fr. als ein erster Schritt. Eine weitere Erhöhung auf 100% des Bundesanteils muss folgen.
Eine Erhöhung wurde leider abgelehnt. Damit gibt es auch fürs 2020 keine grössere Entlastung. Für die ordentliche Prämienverbilligung stehen für 2020 rund 3 Mio. Fr. weniger zur Verfügung als letztes Jahr.

Die kleinen und mittleren Einkommen müssen endlich substantiell entlastet werden.

SP – für alle statt für wenige!

Für die SP

Simon Bürki, Kantonsrat, Biberist

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