Parteitag Amtei Solothurn-Lebern

Kantonsrat Mathias Stricker informierte kurz über einige Ereignisse und Schwerpunkte der letzten Session des Kantonsrats und warf einen Blick voraus in die Verhandlungen um den Voranschlag 2017, in welchem durch eine Steuersatzsenkung um vier Punkte für juristische Personen unnötige Steuerverluste von 4,6 Mio. Franken eingerechnet sind. Damit würde im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III ein falsches Zeichen gesetzt.

Haupt- und Höhepunkt der Tagung war das Referat von Kantonsrätin Susanne Schaffner zur Unternehmenssteuerreform III . Sie begann mit einem kurzen Rückblick: Die Unternehmen wurden bereits bei der ersten, die Aktionäre bei der zweiten Reform entlastet, die Dividenden würden seither nicht mehr voll versteuert.

Weitere Steuererleichterungen wie die Senkung  der Vermögenssteuer hatten Millionenausfälle für den Kanton zur Folge. In den finanziell mageren Jahren musste als Folge gespart und auch Steuerfusssenkungen für die natürlichen Personen wieder rückgängig gemacht  werden.

Bei der USR III sollen nun, so Schaffner, alle in der Schweiz ansässigen Firmen gleich behandelt, Holding- und Beteiligungsgesellschaften gleich hoch wie alle andern Unternehmen besteuert werden. Dies werde von der OECD gefordert und von der SP im Grundsatz nicht bestritten.

Mit der auf Bundesebene beschlossenen Reform verbunden sei die Erwartung an die Kantone,  die Gewinnsteuern für die  Unternehmen zu senken. Als Kompensation für diese Steuerausfälle habe der Bundesrat ursprünglich die Einführung der  Kapitalgewinnsteuer und die Erhöhung der Dividendenbesteuerung vorgesehen.  Das Parlament lehnte beides ab und beschloss zusätzliche Steuergeschenke an die Unternehmen! Aus diesem Grund habe die SP das Referendum zu dieser einseitigen Reform ergriffen.

Das Parlament habe unter anderem beschlossen, so Schaffner weiter, dass Unternehmen einen hypothetischen Zins auf ihrem Eigenkapital vom Gewinn abziehen dürften, die damit effektiv verbundenen Steuerausfälle  stelle die grosse Unbekannte dar.

Der Bund habe wegen der Reform bereits über eine Milliarde weniger Einnahmen eingeplant und ebenso die nötigen Sparmassnahmen getroffen: Weniger Geld an Ergänzungsleistungen, weniger in den öffentlicher Verkehr, das wirke sich wiederum auf die Finanzen von Kanton und Gemeinden aus.

Schaffner beleuchtete kurz den Steuersenkungswettbewerb unter den Kantonen. Die allermeisten Kantone wollen offenbar unter dem Eindruck von USR III in diesem Wettbewerb die Gewinnsteuern für Firmen weiter senken. Auffallend sei, dass die Schweiz bereits heute viel tiefere Unternehmensgewinnsteuern habe, als die umliegenden Länder. Deutschland verlange zum Beispiel um die 30%. Der Kanton Solothurn belaste Firmen mit rund 20% (Bund-, Kanton- und Gemeindesteuern); Nidwalden, Appenzell und Luzern mit je nur 10%. Im Kanton Luzern seien Firmen trotz diesem attraktiven Steuersatz abgewandert. Es gäbe Aussagen vom Leiter der juristischen Personen des Kantons Solothurns, Oskar Ackermann, ergänzte Schaffner, dass der Kanton Solothurn nun gar eine Gewinnsteuersenkung auf 11% bis 12 % anstrebe! Was ausser unnötigen Steuerausfällen damit erreicht werden soll, bleibe offen.

Der Kanton Solothurn habe für 2017 ein beinahe ausgeglichenes Budget vorzuweisen, weil  40 Mio. Fr. mehr aus dem eidgenössischen Finanzausgleich ausbezahlt würden. Aufgrund anstehender Revisionen und Anpassungen auch im Zusammenhang mit der USR III könnten diese Einnahmen aber schrumpfen und den Kanton Solothurn massiv treffen. Gewinnsteuersenkungen für die juristischen Personen brächten zusätzliche Einnahmenausfälle von 60 Mio. Fr. und mehr pro Jahr für den Kanton und auch für die Gemeinden. Die Folge wären Steuererhöhungen für private Personen und Merhbelastungen vor allem für den kleinen Steuerzahler. Der Abbau von Leistungen im Bereich Bildung, Gesundheit und Soziales ist zu befürchten.

Susanne Schaffner erwähnte, dass der Solothurnische Regierungsrat für die juristischen Personen schon im kommenden Jahr, bevor er überhaupt ein Konzept zur Umsetzung der USR III kommuniziert hat, den Steuerfuss von 104 auf 100 % senken wolle. Die SP Kanton Solothurn habe bereits mit drei Volksaufträgen reagiert: Diese verlangen, dass allfällige Steuersenkungen für die Unternehmen kompensiert werden müssen unter anderem mit höheren Familien- und Kinderzulagen, durch die Erhöhung der Prämienverbilligung, die Schaffung von bezahlbaren Kinderbetreuungsplätzen, mit einer Anpassung der Vermögenssteuer und der Dividendenbesteuerung sowie der Erhöhung des Steuerabzugs für Personen mit kleinem Einkommen und höheren Investitionen in die Bildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Am Schluss ihres Referates hob Susanne Schaffner den Mahnfinger: „Die Gemeinden wird es durch die Mindereinnahmen der Unternehmenssteuerreform III noch viel stärker treffen als die Kantone!“

Die Annahme des Referendums zur USR III setze ein Zeichen. Lehnt die Stimmbevölkerung im Februar 2017 die USR III ab, müsste eine Vorlage erarbeitet werden, die ausgeglichener sein wird, so dass nicht wieder der Mittelstand durch Steuererhöhungen die Zeche bezahlen müsse.

 

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