NEIN zur AVIG-Revision

Keine unnötige Sparübung auf dem Buckel der Schwächsten, sowie der Gemeinden und Kantone, deshalb am 26. September NEIN zur AVIG-Revision

Die ALV hat in den vergangenen Jahren einen Schuldenberg angehäuft. Das Gesetz sähe eine Wiedereinführung des Solidaritätsprozentes für die höchsten Einkommen sowie eine moderate allgemeine Anpassung der Beiträge vor. Dadurch könnten sowohl die Schulden abgetragen als auch die Finanzierung langfristig gesichert werden. Grosse Sparübungen wie sie in der Revision vorgeschlagen sind, wären deshalb überhaupt nicht nötig.

Die ALV hat in den vergangenen Jahren einen Schuldenberg angehäuft. Das Gesetz sähe eine Wiedereinführung des Solidaritätsprozentes für die höchsten Einkommen sowie eine moderate allgemeine Anpassung der Beiträge vor. Dadurch könnten sowohl die Schulden abgetragen als auch die Finanzierung langfristig gesichert werden. Grosse Sparübungen wie sie in der Revision vorgeschlagen sind, wären deshalb überhaupt nicht nötig.

Einziger Effekt der Revision ist es daher, die Sanierung der ALV auf die Schwächsten abzuwälzen. Als hätten sie die Krise verursacht, sollen nun Arbeitslose und ArbeitnehmerInnen die Zeche bezahlen. Insbesondere die Jungen, frisch Ausgelernten und die älteren Arbeitnehmer kommen dabei unter die Räder. Ihnen werden die Taggelder massiv gekürzt und es wird zusätzlicher Druck auf sie ausgeübt, bis hin zum Zwang für junge Arbeitslose, jede noch so schlecht bezahlte und fachlich fremde Arbeit anzunehmen.

Durch solche unsinnigen Vorschläge schaden die Bürgerlichen nicht nur den Arbeitslosen und den ArbeitnehmerInnen, sondern auch der Wirtschaft. Wer kurz nach Abschluss der Lehre ohne grosse Berufserfahrung erstmals mehrere Jahre in einem völlig fremden Fachbereich arbeiten muss, verliert sehr schnell das in der Lehre angeeignete Fachwissen. Dies wiederum erhöht den Aufwand und die Kosten, junge ArbeitnehmerInnen wieder in ihren gelernten Beruf einzuführen.

Der Schweizerische Städteverband sagt ebenfalls NEIN zur AVIG-Revision, klar, rechnet doch der Bundesrat mit einer Kostenverlagerung von rund 100 Mio. Franken an die Städte und Gemeinden (MM Schweizerischer Städteverband vom 6. August 2010). Die SP des Kantons Solothurn ruft die Verantwortlichen der Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn deshalb auf, ihren EinwohnerInnen öffentlich aufzuzeigen und zu kommunizieren, wie hoch die Mehrkosten für Sozialhilfe in den Gemeinden im Falle einer Annahme der Vorlage ausfallen werden. Dass diese Kosten im Abstimmungsbüchlein nicht erwähnt sind, ist ein Betrug am Volk, das Anrecht auf objektive Berichterstattung hat.

 

Für Fragen und weitere Auskünfte:

Parteipräsidentin Evelyn Borer: 079 334 22 19

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