Konkurrenzverbot

Wo bleibt die Moral?

Die SP Fraktion hat mit grossem Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass alt Regierungsrat Christian Wanner am 29. Juli 2013 (als amtierender Regierungsrat) zum Verwaltungsratspräsident der zur Waadtländer Spitalgruppe Genolier Swiss Medical Network SA gehörenden Solothurner Privatklinik Obach gewählt wurde und das Amt am 1. August angetreten hat. Somit hat Wanner über Nacht zur direkten Konkurrenz der kantonseigenen Solothurner Spitäler AG (soH) gewechselt.

 Als Finanzdirektor hat er, zusammen mit den anderen Regierungsräten, den Alleinaktionär (Kanton Solothurn) an der Generalversammlung vertreten. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der soH. Die Regierung war gefordert die Eignerstrategie zu planen. Dazu benötigten die Regierungsratsmitglieder, auch Wanner, ein grosses Sach- und Fachwissen. Mit diesem Insiderwissen wird der ehemalige Finanzdirektor nun die strategischen Entscheide der Privatklinik als dessen Vorsitzender prägen. Für die SP gibt es in diesem Zusammenhang zwei Fragen, nämlich die der Moral und jene eines möglichen direkten Schadens für die kantonseigene Spitäler AG durch den Übertritt zur Konkurrenz. Die erste Frage können Aussenstehende nicht beantworten, weder die Regierung noch die Bevölkerung. Aber wir vermissen in dieser Angelegenheit jegliche Moral gegenüber dem langjährigen Arbeitgeber, dem Kanton Solothurn.

Die SP Fraktion wird anlässlich der bevorstehenden Session einen Vorstoss einreichen und stellt folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Wahl von Christian Wanner am 29. Juli 2013 zum Verwaltungsratspräsident der Privatklinik Obach ab 1. August 2013?
  2. Gibt es im Kanton Solothurn für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Verwaltung, sowie für Regierungsräte Regelungen bei Beendigung eines Anstellungsverhältnisses resp. am Ende eines Mandatsverhältnisses bezüglich Anstellung/Wechsel zu einer direkten Konkurrenz?
  3. Die Privatklinik Obach ist eine direkte Konkurrenz zur soH. Christian Wanner vertritt über Nacht die Interessen des direkten Konkurrenten, dies mit grossem Wissen über die soH.
    1. Gibt es eine Vereinbarungen bezüglich der Schweigepflicht über das Wissen zur soH?
    2. Falls nicht, durch welche Informationen und durch welches Wissen des ehemaligen Finanzdirektors könnte der soH dadurch Schaden zugeführt werden?
  4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Einführung eines noch zu definierenden Konkurrenzverbots, z.B. für Kadermitarbeiter/innen und abtretende Regierungsmitgliedern?
  5. Gedenkt der Regierungsrat im Interesse des Kantons diesbezüglich verbindliche Regelungen, Vereinbarungen, Abmachungen oder allenfalls sogar ein Konkurrenzverbot vorzuschlagen?

Weitere Auskunft erteilt: Fränzi Burkhalter-Rohner 079 766 93 58

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed