Kommission lehnt Mindestlohn Volksauftrag der Jungen SP ab.

Kommission lehnt fairen Mindestlohn ab

Die UMBAWIKO lehnt den Volksauftrag für einen fairen Mindestlohn der Jungen SP Olten ab!

Mitteilung auf der Homepage der Jungen SP Region Olten

 

Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Kantons Solothurn lehnte am 5. Dezember 2021 den Volksauftrag für einen fairen Mindestlohn der Jungen SP Region Olten ab, gleich wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom 25. Oktober 2021. Beide argumentieren damit, dass mit diesem Volksauftrag das Modell der gelebten Sozialpartnerschaft der Schweiz in Frage gestellt würde. Ausserdem sei ein Mindestlohn nicht nötig, da schon branchenabhängige Mindestlöhne bestehen. Sind diese wiederholt missbräuchlich zu tief, kann der Kanton einen Mindestlohn für die Branche festlegen.

Diese Argumente sind aus Sicht der Jungen SP Region Olten enttäuschend. Weder Kommission noch Regierungsrat geben mit dieser Begründung eine Antwort auf die aufgezeigtne Probleme. Ein Einkommen von 4200 CHF monatlich bei einer Beschäftigung von 100% ist eine Grundbedingung, um sich in der Schweiz ein würdiges Leben leisten zu können. Weil das momentan nicht gegeben ist, fallen immer wieder Menschen unter die Armutsgrenze, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Zudem sind Menschen, die weniger verdienen, oft in unsicheren Arbeitsverhältnissen wie z.B. Teilzeitarbeit oder Stundenlohn angestellt. Auch Lohnkürzungen werden im Niedriglohnsektor aufgrund von externen Krisen immer wieder durchgeführt. Es handelt sich also meisten um eine mehrfach unfaire Behandlung von Personen, die sonst schon zu wenig haben. Wenn ein Modell der Sozialpartnerschaft das verhindern könnte, hätte es dies bereits gemacht. Wenn ein branchenabhängiger Mindestlohn das verhindern könnte, wäre das bereits geschehen. Da die momentan angewendeten Mittel aber nicht wirken, braucht es Alternativen. Eine solche Alternative wurde von der Jungen SP Region Olten mit diesem Volksauftrag vorgeschlagen. Sich dann bei der Ablehnung dieser Alternative auf das bestehende System zu stützen, bedeutet, dass Lebensrealitäten von Menschen im Niedriglohnsektor ausgeblendet werden und sie systematisch und politisch ausgegrenzt werden.

Weiter haben Kommission und Regierungsrat auch andere Argumente für einen kantonalen Mindestlohn unbeantwortet gelassen. Alle Steuerzahler*innen des Kantons profitieren von diesem Volksauftrag, denn mit einem kantonalen Mindestlohn werden weniger Menschen Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder Sozialhilfe beziehen müssen. Zudem profitieren auch Unternehmen und die lokale Wirtschaft: Wenn am Monatsende Geld übrig bleibt, wird dies in den Konsum investiert, sei dies ein Restaurant- oder Kinobesuch oder der Kauf eines neuen Gerätes. Das höhere Einkommen stärkt die Kaufkraft und würde der Solothurner Wirtschaft massgeblich bei der Überwindung der Covid-Defizite helfen.
Schliesslich kann mit Blick auf den Kanton Neuenburg, der bereits einen kantonalen Mindestlohn eingeführt hat, auch das Argument des Regierungsrates entkräftet werden, ein kantonaler Mindestlohn würde zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führen. Im Gegenteil: Der kantonale Mindestlohn hat dort effektiv dazu geführt, dass mehr Menschen anständig entlöhnt werden.

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