JA – wenn es sich für den Kanton lohnt

Im Kantonsrat wurde unlängst ein SP-Vorstoss von Markus Schneider, Solothurn mit der Forderung nach der Schaffung entsprechender Anpassungen des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung, angenommen. Darin fordert Markus Schneider die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit PPP-Finanzierungen (Public Private Partnership). Grundsätzlich begrüsst die SP die Schaffung der dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen im Vernehmlassungsentwurf.

Die Gesetzesanpassung bedeutet für die SP aber nicht, dass damit den PPP-Finanzierungen Vorschub geleistet werden soll. Grundsätzlich sollen Investitionen des Kantons über den ordentlichen Budgetweg genehmigt und finanziert werden. In Ausnahmefällen kann eine PPP-Finanzierung sinnvoll sein.

Die Partei fordert die Regierung in ihrer Stellungnahme auf, dass die Gesetzesanpassung dahingehend ergänzt werde und dem klaren Auftrag des Parlaments Folge zu leisten sei. Dieser bedarf die Bestimmung, dass bei der PPP-Finanzierung der Nachweis erbracht werden muss, dass für den Kanton dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht.

Weitere Informationen:
Fränzi Burkhalter-Rohner 079 766 93 58

Niklaus Wepfer
Parteisekretär

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