Regierung soll finanzielle Konsequenzen aufzeigen
Sollte das Referendum gegen die USR III zustande kommen, ist der Abstimmungstermin noch unklar, wie auch deren Ausgang. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn bekundet im Aufgaben- und Finanzplan 2017 – 2020, dass er ungeachtet eines Abstimmungsresultats und ungeachtet des tatsächlichen Inkrafttretens der USR III, den Steuerfuss für juristische Personen bereits ab 2017 auf Vorrat senken will und in den Folgejahren weitere Steuersenkungen vorsieht. Was der Regierungsrat konkret plant und welches die finanziellen Konsequenzen für den Kanton und die Gemeinden sind, ist bis heute nicht beantwortet. Deshalb reicht die SP eine Interpellation mit einem umfassenden Fragenkatalog ein.