Im Vergleich mit allen anderen Kantonen werden im Kanton Solothurn tiefe Einkommen überdurchschnittlich hoch mit Steuern belastet. Rentnerinnen und Rentner, wie auch Erwerbstätige mit kleinen, kaum existenzsichernden Einkommen, sind oft nicht mehr in der Lage, die hohen Steuerbeträge zu begleichen. Eine Praxisänderung bei der Anrechnung der Krankenkassenprämienverbilligung hat seit 2012 zur Folge, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen noch mehr Steuern bezahlen müssen und damit an ihre finanziellen Grenzen stossen. Auch der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf einen Antrag der SP-Kantonsratsfraktion zum Legislaturplan bestätigt, dass der Kanton Solothurn im interkantonalen Vergleich kleine Einkommen übermässig mit Steuern belastet, erachtet aber eine Tarifänderung Richtung schweizerisches Mittel als unrealistisch.

Der im Auftrag verlangte Steuerabzug soll daher im Kanton Solothurn nur den Steuerpflichtigen mit bescheidenen Einkommen zugute kommen. Diese Lösung hat sich in anderen Kantonen bewährt und ist im Gegensatz zur SVP-Rabattinitiative finanziell verkraftbar. „Die Steuersenkungen in der Vergangenheit kamen den Menschen mit hohen Einkommen zugute, jetzt braucht‘s eine dringende Anpassung bei den tiefen Einkommen mit überdurchschnittlich hoher Steuerbelastung“, meint die Kantonsrätin aus Olten.

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