Die Zukunft der AHV sichern

Die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung ist seit 1948 unsere verlässlichste Altersvorsorge. Im Dezember erhalten alle Seniorinnen und Senioren erstmals eine 13. Altersrente. Diese wird für eine spürbare Entlastung von bescheidenen Haushaltsbudgets sorgen. Damit unsere Sozialversicherung für viele weitere Generationen gewährleistet bleibt, braucht es eine solide und solidarisch alimentierte Zusatzfinanzierung.

Dazu soll der AHV-Fonds ab 2028 durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 auf 8,5 % und die der Hotellerie um 0.2 auf 4 Prozentpunkte alimentiert werden. Alltägliche Güter wie Lebensmittel sowie Medikamente sind davon nicht betroffen und werden weiterhin mit einem reduzierten Satz von 2,6 % besteuert. Erwartete Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 1,5 Milliarden werden die zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente abfedern.

Diese gemeinsam durch alle getragene Mehrwertsteuererhöhung kostet den Einzelnen nicht viel, trägt jedoch wesentlich zur Sicherung unserer ersten Rentensäule bei. Bei einer Ablehnung würde im Rahmen der AHV-Reform 2030 erneut mit einer Erhöhung des Referenzalters gedroht. Ein JA zur Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente kann ich deshalb mit Überzeugung empfehlen.

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