AKW

SP stellt Fragen und Forderungen

Die SP Fraktion des Solothurner Kantonsrats hat beschlossen, im Zusammenhang mit Notfallschutzkonzepte und Bevölkerungsschutz beim AKW Gösgen und Mühleberg eine Interpellation einzureichen.

Den Medien war zu entnehmen, dass diesbezüglich viele Fragen offen sind und die Bevölkerung darüber Klarheit haben möchte. Mit einem Auftrag fordert die Fraktion im Weiteren, dass das Richtplanverfahren für das “neue Kraftwerk Niederamt” nicht bloss zu sistieren, sondern aufzuheben sei.  Mittels Standesinitiative soll der Bund aufgefordert werden das Kraftwerk Mühleberg schnellst möglich abzuschalten und ein AKW-Ausstiegsgesetz verabschiedet werden soll.

Interpellation Fraktion SP: 

Notfallschutzkonzepte und Bevölkerungsschutz beim AKW Gösgen und Mühleberg
Nach den schweren Ereignissen in Japan stellen sich Fragen bezüglich Notfall- und Bevölkerungsschutz betreffend Kernkraftwerken. Es zeigt sich, wie schwierig in einem solchen Fall Notfallschutzkonzepte in der Realität sind. Nach den Auskünften des Chefs des kantonalen Führungsstabes in den Medien stellen sich auf jeden Fall verschiedene Fragen:
1.   Wie viele Menschen müssten gesamthaft bei einem schweren AKW-Unfall im Atomkraftwerk Gösgen und Mühleberg evakuiert werden?
a)   in Zone 1 (3-5km)
b)   in Zone 2 (20 km)
c)   in Zone 3
2.   Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Informationspolitik der AKW-Verantwortlichen (Betreiber, ENSI und BAB) in einem Störfall jederzeit verantwortungsbewusst, wahrheitsgemäss und transparent erfolgen?
3.   Wie sieht das „Konzept zur vorsorglichen Evakuierung der gefährdeten Bevölkerung“ gemäss Art. 12 lit. c Notfallschutzverordnung (NSFV) aus? Wohin soll die betroffene Bevölkerung verschoben werden? Für wie lange? Wer betreut und versorgt die Evakuierten? Was dürfen diese mitnehmen? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen würden die Menschen aus ihren Häusern und Wohnungen geholt? Wie ist der Transport organisiert?
4.   Sind die im Punkt 7 benötigten Einsatzkräfte anzahlmässig definiert? Ist den allenfalls betroffenen Einsatzkräften persönlich bekannt, welche Aufgabe sie zu übernehmen hätten? Sind sie dafür ausgebildet und beübt?
5.   Fühlt sich der Regierungsrat als dem bei einem atomaren Notfall zuständigen Gremium der Aufgabe gewachsen, einen Teil der Solothurner Bevölkerung gemäss den Bundesvorgaben zu evakuieren? Wurden derartige Szenarien innerhalb des Regierungsrates schon ernsthaft thematisiert und geübt? Was waren die Ergebnisse?
6.   Wie beurteilt der Regierungsrat den momentanen Informationsstand der allenfalls von einem schweren AKW-Unfall betroffenen Solothurner Bevölkerung? Sieht er einen Nachholbedarf?
7.   Wie funktioniert die Zusammenarbeit im nuklearen Katstrophenfall mit den angrenzenden Kantonen, allenfalls deutschen und französischen Behörden? Finden regelmässig grenzübergreifende „Gesamtnotfallübungen“ statt, so wie das Art. 11 lit. b NFSV vorschreibt?
8.   Welche Massnahmen haben die Regionen und Gemeinden der Zone 1 und 2 sowie allenfalls der Zone 3 umzusetzen? Sind sich die lokalen und regionalen Behörden dieser Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung jederzeit in genügender Weise bewusst? Sind nach Einschätzung des Regierungsrates diese Behörden in der Lage, die von ihnen verlangten Massnahmen im Notfall auch wirklich zu vollziehen?
9.   Im Dokument „Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerke – Normdokumentation und Checklisten“ wird neben Kantonen, Regionen und Gemeinden auch den Betrieben explizit eine Rolle zugeteilt. Betriebe werden auf Seite drei wie folgt definiert: Industrielle Betriebe mit mehr als 30 Angestellten sowie Betriebe, welche einen Notbetrieb sicherstellen müssen; Schulen, Heime und Spitäler, öffentliche, kantonale oder lokale Verkehrsbetriebe, grössere landwirtschaftliche Betriebe. Ist dies den betroffenen Betrieben bekannt? Sind diese Betriebe und die definierten Ansprechpartner in den Betrieben gemäss diesem Konzept den zuständigen Behörden bekannt?
Weitere Auskünfte gibt: Urs Huber 078 674 79 11

Auftrag Fraktion SP: 

Richtplanverfahren für das „Neue Kernkraftwerk Niederamt KKN“ ist abzubrechen.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Richtplanverfahren, respektive die Anpassung „Neues Kernkraftwerk Niederamt KKN“ des kantonalen Richtplans 2000 zu stoppen und allfällige bereits erfolgte  Richtplanbeschlüsse aufzuheben.
Begründung
Dies aus drei Gründen:
1.   Nach der Sistierung des Rahmenbewilligungsverfahrens durch den Bund werden die inhaltlichen Voraussetzungen der Richtplananpassung neu aufgegleist werden müssen.
2.   Die Durchführung des Richtplanverfahrens  ist seit Beginn und bis heute umstritten und könnte zu langwierigen Verfahren ohne Mehrwert führen.
3.   Die Beschwerden von acht Gemeinden und die in einer breitangelegten Umfrage im Rahmen der sozioökonomischen Studie im Auftrag der Gemeindepräsidenten-Konferenz Niederamt aufgezeigte kritische Haltung der Bevölkerung gegenüber einem zweiten KKW als Parallelbetrieb müssen berücksichtigt werden.
Für eine Richtplananpassung „Neues Kernkraftwerk Niederamt KKN“ gingen im Sommer 2010 839 Stellungnahmen ein. Im Januar 2011 veröffentlichte das Bau- und Justizdepartement einen Einwendungsbericht dazu. Da viele Gemeinden im Niederamt ihre Einwendungen überhaupt nicht berücksichtigt sahen, reichte eine Mehrheit inzwischen Beschwerde ein.
Im Rahmen der sozioökonomischen Studie der Gemeindepräsidenten-Konferenz Niederamt wurde eine breitangelegte Umfrage durchgeführt. Dabei wurde jede zehnte Haushaltung im Niederamt zu verschiedenen aktuellen kerntechnischen Vorhaben gefragt. Die Resultate zeigten keine Mehrheit für einen Parallelbetrieb Gösgen 1 und ein allfälliges Kernkraftwerk Gösgen 2 auf, im Gegenteil. 45% äusserten sich ablehnend, nur 38% waren positiv eingestellt. Für einige Entscheidungsträger mag dieses Meinungsbild überraschend sein, nichts desto trotz muss dieses Ergebnis berücksichtigt werden. Festzuhalten ist im Übrigen, dass die Studie, welche die Ablehnung von Gösgen 2 feststellte, vor der Katastrophe in Japan erhoben wurde. Das aktuelle Meinungsbild zu einem KKW-Neubau würde sich jetzt und auf Jahre hinaus gelinde gesagt kaum „positiver“ darstellen.
Die Resultate des kantonalen Richtplanverfahrens sind Grundlage für die Stellungnahme des Kantons zum Rahmenbewilligungsgesuch und zum ENSI-Gutachten. Das vom Regierungsrat durchgeführte Richtplanverfahren ist mangelhaft. Der Regierungsrat hat offenbar das gesamte Richtplanverfahren unter der „strategischen Vorgabe“ des vom Kantonsrat am 30. Oktober 2007 beschlossenen Auftrags durchgeführt, welcher verlangt, dass das Niederamt als Standort eines neuen Kernkrafwerks zu sichern sei und sich der Regierungsrat für den raschen Bau eines Kernkraftwerks im Niederamt einzusetzen habe. Der Regierungsrat hat dabei weder den Standort an sich in Frage gestellt, noch die verschiedenen öffentlichen Interessen (Umweltschutz, Gefahrenabwehr etc) sowie die Interessen der Bevölkerung dem Interesse einer Stromversorgung durch Kernenergie gegenübergestellt.
Aufgrund der Ereignisse in Japan steht bereits heute fest, dass einerseits das strategische Ziel „Bau von neuen Kernkraftwerken“ in Frage gestellt ist und dass andererseits sämtliche Interessen- und damit auch Gefahrenlagen für die Umwelt und die Bevölkerung in einem allfälligen Richtplanverfahren neu zu definieren und bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen und anders zu gewichten wären. Darum kann und darf den bis heute vorliegenden Richtplanergebnissen und den Stellungnahmen im Einwendungsbericht keine Verbindlichkeit mehr zukommen. Das Richtplanverfahren respektive die Anpassung des kantonalen Richtplans 2000 ist daher sofort zu stoppen und ein allfälliger Richtplanbeschluss aufzuheben.
Ein solcher Schritt ist sinnvoll, da damit eine Planungsleiche vermieden werden kann. Eine blosse Sistierung des Verfahrens würde für die Punkte 1-3 nichts ändern. Es ist zudem ein offenes Geheimnis, dass sich die betroffenen Behörden mit der aktuellen verzwickten Lage des Verfahrens schwer tun. Ein Abbruch des jetzigen Richtplan-Verfahrens würde zu einer Klärung für alle Beteiligten führen, insbesondere für viele involvierte Gemeinden im Niederamt.
Weitere Auskünfte gibt: Urs Huber 078 674 79 11

Auftrag Fraktion SP :
Ausstieg aus der Atomenergie 

Der Regierungsrat wird beauftragt, zuhanden des Kantonsrates Botschaft und Entwurf für eine Standesinitiative mit den folgenden Forderungen vorzulegen:
1.   Das Atomkraftwerk Mühleberg ist schnellst möglich abzuschalten.
2.   Die Schweiz verzichtet auf den Bau neuer Atomkraftwerke und verabschiedet dafür ein AKW-Ausstiegsgesetz.
Begründung:
Begründung
Die Atom-Katastrophe in Japan darf nicht ohne Auswirkungen auf die Schweizer Energiepolitik bleiben. Seit Jahrzehnten weisen Anti-AKW-Organisationen stets und immer wieder auf die Gefährlichkeit und die Unberechenbarkeit atomarer Anlagen hin. Eine kontrollierte Nutzung der Atomenergie ohne Risiko für Mensch und Umwelt gibt es nicht und es steht mehr denn je fest, dass das Sicherste an der Atomenergie deren Restrisiko ist. Unsere schweizerischen Atomkraftwerke sind weder erdbebensicher, noch weisen sie einen höheren Sicherheitsstandard auf als die japanischen Atomkraftwerke.
Das Atomkraftwerk Mühleberg kann in mehrfacher Hinsicht mit den Meilern in Japan verglichen werden und ist daher schnellst möglichst abzuschalten.
Weitere Auskünfte gibt: Philipp Hadorn 079 600 96 70

Interpellation Philipp Hadorn (SP, Gerlafingen): 

Einwendungsbericht Richtplananpassung – demokratische Spielregeln eingehalten?
Die öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans „Neues Kernkraftwerk Niederamt KKN“ führte zu 839 Einwendungen, davon 13 von Solothurner Gemeinden und Regionalorganisationen, 4 von Nachbarkantonen und vom Bund, 61 von Verbänden und Organisationen, 11 von Firmen und 750 (siebenhundertfünfzig !) von Privatpersonen.
Unschwer ist zu erkennen, dass die Anpassung des Richtplanes zur Ermöglichung eines neuen AKW im Niederamt kantonsweit zu enorm vielen Fragen, Bedenken und Einwendungen führt.
Der Regierungsrat wird beauftragt, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1.   a) Wie viele öffentliche Mitwirkungsverfahren wurden in den vergangenen 5 Jahren durchgeführt?
b) Zu welcher Anzahl Einwendungen führten diese öffentlichen Mitwirkungsverfahren der vergangenen 5 Jahre?
c) Entsprach die Anzahl der Einwendungen im Rahmen dieses Verfahrens der Erwartung des zuständigen Departementes oder wurde es durch die vorliegende Anzahl überrascht?
2.   Den Beteiligten am Mitwirkungsverfahren wurde lediglich eine äusserst kurze Zusammenfassung des Einwendungsberichtes zugestellt, mit dem Vermerk, dass der der 58 seitige Bericht auf dem Internet abrufbar sei.
a) Erachtet die Regierung eine derartige Reaktion auf das von ihr initiierte Verfahren als korrekt und fair gegenüber all den Mitwirkenden, die aufwändig und sorgfältig ihre Eingaben den Vorgaben konform einreichten?
b) Wie beurteilt die Regierung Aussage und Vorgehensweise des zuständigen Departementes, dass den Mitwirkenden 750 Privatpersonen aus „Ressourcengründen“ lediglich eine „pauschale Antwort“ abgegeben wurde und auf deren Einwendungen gar nicht eingetreten wurde?
3.   Das Kantonale Planungs-und Baugesetz verlangt (PBG § 64 Ziff. 2), dass zu den Einwendungen vom Departement Stellung zu nehmen ist. Erachtet es der Regierungsrat gesetzeskonform, wie im vorliegenden Verfahren dies erfolgt ist?
4.   Das Bau- und Justizdepartement stellt in seinem Bericht fest, dass in vielen Einwendungen von Privatpersonen „grosse Sorge“ gegenüber der Kernkraft-Technologie zum Ausdruck kommt. Hat die Regierung den Eindruck, dass dieser Sorge durch das zuständige Departement genügend Rechnung getragen wurde und diese Sorgen der Situation angepasst im Mitwirkungsverfahren aufgenommen wurden?
5.   Die Verfasser des Berichtes behaupten, „dass sich ebenso zahlreiche Befürworter der Kernkraft aufgrund des kernkraftbefürwortenden Anpassungsentwurfes des Richtplans nicht am Verfahren beteiltigt haben.“
Scheint es der Regierung, dass die demokratischen Spielregeln in diesem Verfahren eingehalten wurden, wenn
a) selbst das zuständige Departement festhält, dass in diesem öffentlichen Mitwirkungsverfahren ein kernkraftbefürwortender Entwurf des Richtplans aufgelegt wurde?
b) das zuständige Departement ungefragt und unwissenschaftlich die Annahme trifft, dass es ebenso viele Kernkraft-Befürwortende Einwendungen gegeben hätte, wenn die Ausgangslage anders formuliert worden wäre?
6.   Welche konkreten Massnahmen sieht die Regierung vor, um den Mitwirkenden im vorliegenden Verfahren noch nachträglich das zustehende Gehör mittels Beantwortung ihrer konkreten Einwendungen zu gewähren und in Zukunft die Einhaltung eines fairen Verfahrens zu gewährleisten?
Weitere Auskünfte gibt: Philipp Hadorn 079 600 96 70

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