Zur Vernehmlassung über das „Einführungsgesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht“
Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen verwalten fremdes, ihnen anvertrautes Vermögen. Gerade im Bereich der Vorsorgeeinrichtungen sind in der Vergangenheit immer wieder grosse Mängel zu Tage gekommen, welche auch von der Stiftungsaufsicht nicht