Religiöse Symbole an Schulen: Kinder schützen, Selbstbestimmung stärken, Teilhabe ermöglichen

SP Migrant:innen Kanton Solothurn nimmt Stellung zum Auftrag «Schutz der Kinder vor religiösem Zwang an Schulen»

Die SP Migrant:innen Kanton Solothurn lehnt ein pauschales Verbot religiöser Symbole und Kleidungsstücke für Schüler:innen ab. Gleichzeitig setzt sie sich für den konsequenten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem, familiärem und gesellschaftlichem Zwang ein. Dazu hat der Vorstand ein Positionspapier zum parlamentarischen Auftrag «Schutz der Kinder vor religiösem Zwang an Schulen» verabschiedet.

Für uns geht es dabei um mehr als religiöse Symbole. Es geht um die Frage, wie wir als vielfältige Gesellschaft zusammenleben und wie wir verhindern, dass Kinder aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Lebensrealität ausgegrenzt werden. Eine öffentliche Schule soll ein Ort sein, an dem alle Kinder geschützt sind, dazugehören und die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe erhalten.

Schutz vor Zwang – ohne Generalverdacht

Religiöse Sichtbarkeit ist nicht automatisch religiöser Zwang. Wo konkrete Hinweise bestehen, dass ein Kind gegen seinen Willen zu religiöser Kleidung oder Praktiken gezwungen wird, müssen Schule, Schulsozialarbeit und Kindesschutz handeln. Ein sichtbares religiöses Symbol allein rechtfertigt jedoch keinen Generalverdacht.

Im Zentrum unserer Haltung steht deshalb die Selbstbestimmung: Der Staat muss Kinder und Jugendliche vor tatsächlichem Zwang schützen und zugleich ihre eigene, ihrem Alter und ihrer Urteilsfähigkeit entsprechende religiöse Entscheidung respektieren.

Kindesschutz und Religionsfreiheit sind keine Gegensätze. Ein starker Rechtsstaat muss beides gewährleisten.

Grundrechte schützen besonders Minderheiten

Das Bundesgericht hat in BGE 142 I 49 festgehalten, dass das religiös motivierte Tragen eines Kopftuchs durch eine Schülerin von der Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt wird. Einschränkungen dieses Grundrechts müssen die Voraussetzungen von Art. 36 BV erfüllen und insbesondere verhältnismässig sein.

Auch der Bundesrat kam 2025 zum Schluss, dass sich ein generelles Kinderkopftuchverbot an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform ausgestalten lässt.

Entscheidend ist zudem die Unterscheidung zwischen Schüler:innen und Lehrpersonen. Schüler:innen sind Träger:innen eigener Grundrechte und repräsentieren nicht den Staat. Lehrpersonen nehmen dagegen eine öffentliche Funktion wahr; ihre Situation muss deshalb rechtlich gesondert beurteilt werden.

Für uns zeigt sich die Stärke eines Rechtsstaates gerade darin, dass Grundrechte für alle gelten – auch für Minderheiten und auch dann, wenn ihre Religion oder Identität sichtbar ist.

Zugehörigkeit statt Ausgrenzung

Die politische Debatte darf nicht auf muslimische Mädchen und Frauen reduziert werden. Religions- und Weltanschauungsfreiheit gelten für alle Menschen – unabhängig davon, ob sie muslimisch, christlich, jüdisch, hinduistisch, sikh, Angehörige einer anderen Religion oder nicht religiös sind.

Als SP Migrant:innen Kanton Solothurn setzen wir uns gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und gesellschaftlichen Ausschluss ein. Vielfalt gehört zur Realität unseres Kantons. Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen unterschiedliche Menschen gleichberechtigt dazugehören, mitgestalten und am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben können.

Gerade die öffentliche Schule hat dabei eine besondere Bedeutung. Sie bringt Kinder mit unterschiedlichen Biografien, Religionen und Lebensrealitäten zusammen. Integration entsteht nicht dadurch, Unterschiede unsichtbar zu machen, sondern dadurch, gemeinsame Zugehörigkeit und gleiche Chancen zu ermöglichen.

Wo tatsächlicher Zwang besteht, muss konsequent gehandelt werden. Wo kein Zwang festgestellt ist, darf religiöse Sichtbarkeit nicht pauschal mit einer Kindeswohlgefährdung gleichgesetzt werden.

Unser Ziel ist eine Schule und eine Gesellschaft, in der Menschen geschützt statt bevormundet, einbezogen statt ausgeschlossen und in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden – unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung.

Kinder vor Zwang schützen.
Selbstbestimmung stärken.
Diskriminierung und Ausgrenzung verhindern.
Vielfalt und gleiche Teilhabe ermöglichen.
Grundrechte für alle gewährleisten.

SP Migrant:innen Kanton Solothurn

Medienkontakt: migrantinnen@sp-so.ch

Sutha Ganapathipillai

Sutha Ganapathipillai

Co-Präsident SP Migrant:innen Kt. Solothurn, Präsident SP Derendingen

Irem  Neseli

Irem Neseli

Co-Präsidentin SP Migrant:innen Kt. Solothurn

Shulojan Suntharalingam

Shulojan Suntharalingam

Co-Präsident SP Migrant:innen Kt. Solothurn

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