Die SP stellte am 8. Mai 2018 den Antrag von einer Verrechnung der Wegkosten zulasten der Klientinnen und Klienten abzusehen. Sie begründetet dies damit, dass ambulante Pflege per Definition zu Hause erbracht werden und somit die Kosten für den Weg nicht zusätzlich verrechnet werden sollen. «Die Wegkosten gehören in die Gesamtkosten eingebunden, nur so könne dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ nachgelebt werden» monierte Kantonsrätin Luzia Stocker im Kantonsrat. Der Wasserämter Spitexpräsident und Kantonsrat Hardy Jäggi doppelte nach und wies darauf hin, dass «im Krankenversicherungsgesetz ist geregelt, dass die Patientenbeteiligung im Maximum Fr. 15.95 pro Tag betragen soll. Im Kanton Solothurn sind wir auf diesem Maximum. Jetzt kommen noch die Wegkosten dazu und wir erhöhen das Ganze noch mit den Ausbildungskosten. Das heisst, dass wir am Schluss im Kanton Solothurn, verglichen mit allen anderen Einwohnerinnen und Einwohner in der restlichen Schweiz die doppelte Patientenbeteiligung haben. Überlegen sie sich, ob dies unserer Bevölkerung gegenüber fair ist», sprach Jäggi den Kantonsrätinnnen und Kantonsräten ins Gewissen. Sein Appell nützte nichts, SVP, FDP, BDP und einige CVP-ler lehnten den Antrag der SP/junge SP ab.
Jetzt hat das kantonale Versicherungsgericht entschieden: die Regelung sei nach geltendem Krankenversicherungsgesetz nicht zulässig. Die Wegkosten seien Teil der Pflege und damit vollumfänglich in die Tarifberechnung miteinzubeziehen.
Fazit: Die SP freut sich, dass der umstrittene Kantonsratsentscheid nun wieder korrigiert wurde, damit nicht Recht zu Unrecht wird und Klientinnen und Klienten, die sich zu Hause pflegen lassen müssen, nicht mit unrechtmässigen Kosten belastet werden. Gemäss Medienmitteilung vom 18. September signalisieren Regierungsrat und VSEG, dass die das Urteil umsetzen wollen. Richtig so!