Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn – die Verantwortungsstrategie

Komitee «Steuervorlage17 geht SO»

Mit unserer Verantwortungsstrategie (PDF) geht der Kanton im Gegensatz zur Regierungsvorlage kein finanzielles Risiko ein. Das Prinzip der Hoffnung auf Zuzug und Aufbruch von Firmen durch tiefere Steuern ist verantwortungslos. Sogar namhafte Wirtschaftsvertreter bestätigten, dass nicht mit Zuzügen gerechnet werden darf.

Das Komitee reagiert mit seinem Gesamtvorschlag unter der Bezeichnung „die Verantwortungsstrategie“ auf die Pläne der Regierung. Der Vorschlag der Regierung führt zu Steuerausfällen für Gemeinden und Kanton von rund 130 Millionen Franken auf einen Schlag. 130 Millionen Steuerausfälle pro Jahr! Deshalb kündigt die Regierung bereits heute ein massives Sparpaket von 50 Millionen pro Jahr an. Gem. Integriertem Aufgaben und Finanzplan (IAFP) werden in den nächsten Jahren hohe Defizite von über 100 Millionen Franken erwartet. Daher ist wahrscheinlich, dass ein noch massiveres Sparpaket von 50 bis 100 Millionen pro Jahr nötig sein wird. Die Regierung will aber nicht bekannt geben, wie dieses konkret aussehen soll. Die Erfahrung zeigt, dass alle bisherigen Sparpakete mit Leistungsabbau durch die Bevölkerung bezahlt wurden. Die Regierung hat offenbar aus der USR III-Niederlage nichts gelernt und glaubt nach wie vor, dass das Volk die Katze im Sack kauft. Diese intransparente Kommunikation ist aus Sicht des Komitees inakzeptabel. Ein Sparpaket muss zwingend zusammen mit der Steuervorlage dem Kantonsparlament und dem Volk vorgelegt werden.

Aus dem Kanton Waadt kommen beunruhigende Nachrichten. Dort hat die kantonale Regierung eine eigene Strategie entwickelt und mit der „Waadtländer USR III“ die Rahmenbedingungen für massive Senkungen der Unternehmenssteuern geschaffen. Diese führt nicht überraschend zu weniger Steuereinnahmen. Nun prüfen verschiedene Städte und Gemeinden Steuererhöhungen für natürliche Personen von bis zu 8 Prozent. Das Waadtland kann man als schweizweiten Testkanton betreffend Umsetzung von Tiefsteuerstrategien anschauen. Und wenn hier schon Steuererhöhungen geplant sind, verheisst das nichts Gutes für alle anderen Kantone, welche mit der SV 17 den gleichen Weg gehen wollen. Der Kanton Solothurn geht mit der vorgeschlagenen Tiefsteuerstrategie für Unternehmen das Risiko ein, sowohl Dienstleistungen massiv abzubauen und gleichzeitig die Steuerlast der Bevölkerung zu erhöhen. Das ist der falsche Weg.

Mit seiner nicht offenen Kommunikation riskiert der Regierungsrat ein erneutes Nein der Solothurner Stimmbevölkerung. Da der Reformbedarf unbestritten ist – die bisher privilegiert besteuerten Statusgesellschaften müssen künftig gleichbehandelt werden wie alle anderen – legt das Komitee einen Gegenentwurf vor. Er enthält folgende Elemente:

  1. Die Reform wird ertragsneutral umgesetzt. Die künftigen Steuererträge der juristischen Personen dürfen maximal um so viel gesenkt werden, wie die Gegenfinanzierung plus die höheren Bundesbeiträge einbringen.
  2. Der Gewinnsteuersatz soll nicht in einem Schritt, sondern in drei Etappen mit jeweils zwei Jahren Abstand angepasst werden. Das erlaubt eine Feinjustierung unterwegs, unter Beibehaltung des Ziels stabiler Nettoerträge.
  3. Im Endausbau sollen hohe Gewinne ab 250’000 Franken zu einem höheren Satz besteuert werden. Das lässt sich beispielsweise erreichen, wenn im ersten Schritt der Steuersatz für alle Firmen leicht sinkt, im zweiten und dritten Schritt dann nur noch jener für die Jahresgewinne unter einer Viertelmillion Franken.
  4. Die folgenden Massnahmen sollen Bestandteil der Reform sein: 
    – Die steuerliche Belastung der tiefen und mittleren Einkommen natürlicher Personen soll auf den schweizerischen Durchschnitt gesenkt werden.
    – Die Vermögenssteuern für Vermögen ab 1 Mio. Franken sollen auf das schweizerische Mittel angehoben werden.
    – Dividenden sollen zu 75% besteuert werden.
  5. Die Gemeinden sollen nicht mehr als 5% ihrer Ausfälle selber bezahlen müssen. Um höhere Einbussen abzufedern, soll der Kanton rund die Hälfte der zusätzlich zu erwartenden Bundessteueranteile verwenden. Es ist davon auszugehen, dass die obigen Elemente 1-4 für die meisten Gemeinden zu keinem oder nur zu einem geringen Ertragsrückgang führen.
  6. Der Kanton braucht weiterhin hohe Budgetdisziplin, aber kein neues Sparpaket.

Die zeitlich gestaffelte Anpassung sowie der zweistufige Gewinnsteuersatz macht es den Gemeinden und dem Kanton möglich, auf die Veränderungen zu reagieren und die Auswirkungen der Massnahmen insgesamt – auch jene der Gegenfinanzierungen – zu beobachten. Ein überwiegender Teil der juristischen Personen, vor allem die KMU, profitieren sehr, denn sie erzielen (wenn überhaupt) Gewinne in jenem Bereich, welcher zu einem tieferen Satz besteuert wird. Für die Firmen mit höheren Gewinnen wird die erste Viertelmillion ebenfalls zum tieferen Satz versteuert; darüber dürfte der Zielwert in den Bereich der Nachbarkantone Aargau und Bern zu liegen kommen.

Das Komitee ist überzeugt: Abgesehen von Firmenverlegungen im üblichen Rahmen, die es auch in Zeiten ohne Steuerreform gibt, werden sich Weg- und Zuzüge in Grenzen halten, zumal alle bekannten Standortvorteile des Kantons Solothurn weiterhin gelten. Ein Sparpaket hingegen würde diese Standortvorteile gefährden. In diesem Kontext ist Komitee gespannt auf die seit 2015 angekündigte Wirtschaftsstrategie der Regierung.   

Für Rückfragen:

Felix Wettstein (Grüne):    079 364 93 50

Franziska Roth (SP):        078 719 66 51

Elia Leiser (EVP):             076 453 32 92

Simon Bürki (VPOD):        079 765 80 44

Markus Baumann (GbS)   079 435 64 47

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