Mehr Prämienverbilligung, nicht weniger
Der Kanton muss seit dem 1. Januar 2012 85% der nicht einbringbaren KVG-Prämien übernehmen. Nur 15% tragen die Krankenversicherer selbst. Die Erfahrungen aus den Jahren 2012 bis 2016 zeigen, dass der Aufwand zur Deckung dieser Verlustscheine für den Kanton Solothurn kontinuierlich zugenommen hat. 2012 und 2013 betrug der Aufwand im Durchschnitt 6 Mio. Fr. pro Jahr, im Jahr 2016 bereits über 10 Mio. Franken. Dieser hohe Betrag schmälert die verfügbaren Mittel für die ordentliche Prämienverbilligung erheblich. Diese Schmälerung fällt umso mehr ins Gewicht, als die Krankenkassenprämien in den letzten Jahren ständig gestiegen sind, bekanntlich auch wieder für das Jahr 2018. Die tiefen und mittleren Einkommensschichten, für welche die Prämienverbilligung ursprünglich gedacht war, erhalten Jahr für Jahr massiv weniger Mittel. Während 2010 für Familien und Einzelpersonen mit solchen Einkommen noch 70 Mio. Fr. zur Verfügung standen, beträgt die Summe 2018 für den gleichen Personenkreis nur noch 36 Mio. Fr.!
Die SP verlangte in einem Vorstoss, dass wenigstens die Finanzierung der Verlustscheine aus der allgemeinen Staatskasse zu bezahlen sind. Denn dies kommt einer kalten Aushöhlung der PV gleich. Obwohl der Systemfehler allgemein anerkannt wurde, lehnte der Kantonsrat den Antrag mehrheitlich ab und segnete damit die Zweckentfremdung der PV-Gelder ab.
System verliert seinen Zweck
Mit der Hiobsbotschaft, dass 2018 für die PV nur noch halb so viel finanzielle Mittel wie 2010 zur Verfügung stehen, verliert das System langsam seinen ursprünglichen Zweck. Sollte der Kantonsrat dies tatsächlich wie vom Regierungsrat beantragt bewilligen, führt dies für Tausende von Personen im Kanton Solothurn zu einer massiven und untragbaren finanziellen Einbusse.
Sofortmassnahme notwendig
Die SP fordert deshalb mit Nachdruck eine sofortige Aufstockung der PV-Gelder durch den Kantonsrat, die auch der Regierungsrat selbst in der Botschaft als sozialpolitisch sinnvoll erachtet. Aus finanzpolitischen Gründen will er jedoch davon absehen.
Die SP lehnt aber Sparen auf dem Buckel der Armen entschieden ab. Zudem bleibt sie dabei, dass die Bezahlung der Verlustscheine nicht mehr über den ordentlichen Kredit der PV zu finanzieren ist.