Die Freude über den Voranschlag 2018 ist aus Sicht der SP hingegen leicht getrübt. Die Senkung des Steuerfusses von 104% auf 100% für juristische Personen im 2017 führt zu Mindereinnahmen von 4,6 Mio. Franken. Der ausgeglichene Voranschlag wurde somit nicht zuletzt mit weiteren Sparmassnahmen und einer weiteren Nullrunde beim Staatspersonal erkauft.
Die SP erwartet jetzt, dass endlich etwas für die Verbesserung der Kaufkraft der Personen mit tiefen und mittleren Einkommen getan wird und die Kosten für die Verlustscheine bei den Krankenkassenprämien nicht mehr aus dem Topf der Prämienverbilligung gedeckt werden.
Im kommenden Jahr wird die Neuauflage der Reform der Unternehmenssteuern (die sog. Steuervorlage 17) wiederum und unweigerlich Auswirkungen haben. Die SP vertritt klar die Meinung, dass zwingend begleitend dazu ein umfassendes Entlastungspacket für Personen mit mittleren und tiefen Einkommen ausgearbeitet wird. Nur so können die Finanzen gesamtheitlich im Lot gehalten und negative Auswirkungen eliminiert werden.
- Keine Steuersenkung ohne Stärkung der Kaufkraft. Mit einer Erhöhung der Kinder- und Familienzulagen, mit Beiträgen für die Schaffung von bezahlbaren Kinderbetreuungsplätzen und der Erhöhung für die Krankenkassenprämienverbilligung, soll die Kaufkraft erhöht und der Wohlstand für Solothurnerinnen und Solothurner mit tiefen und mittleren Einkommen spürbar verbessert werden.
- Keine Finanzierung von Verlustscheinen aus der Prämienverbilligung. Die Gelder zur Entlastung von Krankenkassenprämien dürfen nicht weiter zweckentfremdet werden. Sonst bleibt für die effektive Entlastung bald kein Geld mehr.
- Keine Steuersenkung ohne zusätzliche Investitionen in eine starke Bildung für alle. Der Regierungsrat soll ein Massnahmenpaket zur Förderung der Bildung in Unternehmen präsentieren, welches der Arbeitsplatzsicherung dient.
- Keine Steuersenkung ohne Steuergerechtigkeit. Die Steuern für tiefere und mittlere Einkommen sind im Kanton Solothurn im Vergleich mit anderen Kantonen sehr hoch.