Den Volkswillen beachten – Zersiedelung stoppen

Vernehmlassung: Änderung Planungs- und Baugesetz

Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes beinhaltet als wichtigsten Punkt die Änderung der Rechtgrundlage für die kommunalen Behörden im Bereich der Verfügbarmachung von Bauland. Im Vordergrund steht dabei der Schutz von Kulturland und wertvollen Fruchtfolgeflächen, die Zersiedelung zu stoppen und die Stärkung der Gemeindeautonomie. 

Neu soll es ua. möglich sein, die Baulandhortung zu unterbinden, indem z.B. der Gemeinderat den Landbesitzern eine Frist von 5 – 10 Jahren setzt, in der sie das vorhandene Bauland bebauen müssen.

In welchen Gebieten einer Gemeinde bisher unbebautes, gehortetes Land überbaut werden soll, ist im räumlichen Leitbild der Gemeinde zu bestimmen. Da das Leitbild von der Gemeindeversammlung verabschiedet wird, verfügt es über eine entsprechend grosse Bedeutung. Grundsätzlich sind aber Massnahmen nur dann einzusetzen, wenn das öffentliche Interesse grösser ist, als der Nachteil, der dem Besitzer dadurch insgesamt entstehen könnte.

Schluss mit Parkplätzen auf Kulturland
Parkierungsanlagen bei verkehrsintensiven Einrichtungen wie bei Einkaufszentren, Fachmärkten, Freizeitanlagen und Verwaltungen gehören zum grossen Teil unter den Boden. So wie es der Kantonsrat beschlossen hat, sollen die Gemeinden den Schutz von Kulturland umsetzen.

Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed