Geschäftsleitung sagt Ja zur Altersvorsorge

Abstimmungen vom 24. September 2017

Endlich Fortschritte

Erstmals seit 42 Jahren werden die AHV-Renten real erhöht, das ist überfällig und insbesondere für die Frauen wichtig, weil sie von der solidarisch finanzierten AHV besonders profitieren. Für Tausende erwerbstätige Frauen, die heute nur bei der AHV versichert sind und keine Pensionskassenrenten erhalten, ist das eine überfällige Rentenerhöhung. Eine Zusatzfinanzierung sorgt dafür, dass die AHV bis mindestens bis 2030 finanziert ist.

Höhere Pensionskassengelder für die Frauen

Dank der Reform werden die Renten für die Frauen gegenüber jenen der Männer bessergestellt, respektive die Rentenungleichheit wird infolge besserer Versicherung von Teilzeitarbeit reduziert. Auch bedeutet der Rentenansprung bei Stellenverlust eine Verbesserung dar. Wenn Arbeitnehmende (ab 58) keine neue Stelle finden und keine Beiträge mehr bezahlen, muss ihnen künftig die letzte Pensionskasse eine Rente bezahlen. Bei einer Annahme der Reform wären die Zeiten vorbei, wo Betroffene gezwungen werden das Kapital zu beziehen und es oft gar bereits vor dem Pensionsalter anzuzapfen.

Flexiblere Pensionierung wird gekürzt

AHV- und Pensionkassenrenten können heute nur komplett bezogen werden. Wer nicht bis zum ordentlichen Pensionsalter voll arbeiten kann, hat Schwierigkeiten, schrittweise in Pension zu gehen. Neu könnten Teilrenten mit einem reduzierten Arbeitspensum kombiniert werden.

Fazit

Auch wenn die Vorlage nicht in allen Bereichen den Vorstellungen der SP entspricht, bedeutet sie unter dem Strich eine Verbesserung für die Versicherten. Für diesen breit abgestützten Kompromissvorschlag aus dem Parlament, gilt es nun an der Urne eine Mehrheit zu finden und zuvor alle Unentschlossenen von diesem Fortschritt zu überzeugen – nämlich einem zweifachen JA!

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