Mit der USR III sind seitens der Gemeinden mit Steuerausfällen von 75 Mio. Franken zu rechnen, der Kanton veranlagt Mindereinnahmen von 70 Mio. Franken pro Jahr.
Wer soll diese Ausfälle decken? Es kann nicht sein, dass diese durch die Steuern der natürlichen Personen gedeckt werden müssen.
Fragt man Unternehmen nach den Kriterien für einen Standortentscheid, stehen die Verfügbarkeit von Land und qualifizierten Arbeitskräften sowie Infrastruktur/ÖV-Anbindung vor den Steuern.
Unseres Erachtens schiesst die USR III deshalb weit über das Ziel hinaus, weil der Faktor Steuern viel zu stark gewichtet wird und dem Kanton und den Gemeinden schwere Steuerverluste drohen.
Wenn die Gemeinden nun glauben, dass diese Verluste einfach durch den Kanton ausgeglichen werden, so ist das mehr als nur blauäugig.
Die von der OECD geforderte Steuerreform ist notwendig und richtig. Aber dies ist auch möglich, ohne Milliarden an Steuergeschenken zu verteilen.
Wir Gemeinden, respektive unsere Einwohnerinnen und Einwohner werden die sein, die darunter zu leiden haben.
Die USR III in der Form wie sie jetzt vorliegt, können wir als Gemeindepräsidentinnen, Gemeindepräsidenten und Vizegemeindepräsidenten nicht unterstützen!
Wir rufen die Gemeinden – insbesondere diejenigen Gemeinden, welche durch den NFA SO vom Disparitätenausgleich und der Mindestausstattung profitieren – daher auf, die USR III genau zu studieren und der Vorlage eine klare Absage zu erteilen, damit der Weg frei ist für eine massvolle Umsetzung der OECD-Forderungen.
Die Unterzeichnenden:
Affolter Beat Biberist VP
Baumgartner Jeanette Bolken GP
Berger Hans-Peter Langendorf GP
Brunner Martin Oensingen VP
Ingold Hansruedi Subingen GP
Jordi Peter Gerlafingen GP
Kälin Neuner-Jehle Karin Rodersdorf GP
Kölliker Ueli Oberdorf VP
Meier Roger Kienberg GP
Tanner Karl Trimbach GP
Thommen Daniel Starrkirch-Wil GP
Wirth Urs Grenchen VP
Wyss André Rohr GP
Weitere Auskünfte: Karl Tanner: 079 332 84 51