Die Durchsetzungsinitiative ist eine unnötige Zwängerei: Im November 2010 haben Volk und Stände die Ausschaffungsinitiative angenommen. Diese ist mit einem sehr strengen Gesetz umgesetzt worden, welches das eidgenössische Parlament im März 2015 als referendumsfähige Gesetzesvorlage verabschiedet hat (somit also noch vor Ende der von den Initianten gesetzten 5-jährigen Umsetzungsfrist). Das Referendum wurde nicht ergriffen. Wird die Durchsetzungsinitiative abgelehnt, so tritt dieses Gesetz in Kraft. Deshalb ist die Durchsetzungsinitiative unnötig, und deshalb lehnen wir sie ganz klar ab.
Die Durchsetzungsinitiative greift in die Gewaltentrennung ein. Die Gewaltentrennung ist ein tragender Pfeiler des Rechtstaates. Die Gerichte sind für die Rechtsprechung zuständig, das Parlament für die Gesetze. Die Durchsetzungsinitiative hebelt beides aus und greift somit die bewährten Institutionen der Schweiz an. Wir befürworten den Rechtsstaat und die bewährten Institutionen der Schweiz und lehnen auch deshalb die Durchsetzungsinitiative ganz klar ab.
Die Durchsetzungsinitiative ist ein Angriff auf die Grundrechte und die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK). Diese bieten jeder Person in der Schweiz überstaatlichen Schutz vor staatlicher Willkür. Die Durchsetzungsinitiative hebelt entscheidende Grundrechte aus und stellt den bewährten Menschenrechts-Schutz der EMRK in Frage. Auch deshalb lehnen wir sie ganz klar ab.
Aus den oben aufgeführten Gründen fordern wir alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, diese Initiative am 28. Februar 2016 abzulehnen.