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Nein zur Kürzung der Prämienverbilligung am 8. März

Unsere Argumente und Fakten

Mit der Sparmassnahme soll sowohl der Gesamtbetrag der zur Verfügung stehenden Mittel gesenkt werden wie auch die Obergrenze für die Bezugsberechtigung (Bisher: Einkommen bis 80’000 erhalten Prämienverbilligungen. Neu mit Gesetzesänderungen: nur noch Einkommen bis 50’000 erhalten Prämienverbilligungen). Damit wären Tausende von Menschen im Kanton Solothurn – vor allem Familien – von der Kürzung betroffen. Der Wegfall der Prämienverbilligung trifft damit genau jene Schicht, die schon die grösste Steuerlast mitträgt.

Einige Beispiele, was das konkret bedeutet:

Einkommen 55‘000.–  Auswirkungen der Kürzung der Prämienverbilligung
Familie mit 2 Kindern  – 1‘127 Franken
Familie mit 1 Kind  – 468 Franken
Familie mit 2 Kindern und 2 Jugendlichen  – 6‘887 Franken
Familie mit 1 Kind und 1 Jugendlichen  – 3‘071 Franken

Die Prämienverbilligungen sind ein wirksames, zielgerichtetes Instrument um Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu entlasten. Die Krankenkassenprämien sind Pro-Kopf-Prämien. Jeder und jede zahlt gleich viel, ob er oder sie nun 3000 Franken im Monat verdient oder 20’000. Dank der Prämienverbilligung kann diese Ungerechtigkeit etwas ausgeglichen und den Betroffenen wirksam geholfen werden.

Schon heute erfüllt der Kanton Solothurn das Sozialziel des Bundes nicht. Gemäss diesem dürften die Krankenkassenprämien maximal 8% des Haushaltbudgets ausmachen. Das ist in vielen Familien und Haushalten des unteren Mittelstandes im Kanton Solothurn nicht der Fall. Werden die Prämienverbilligungen gekürzt oder ganz gestrichen, werden diese Menschen noch mehr belastet

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