Kein Verzicht auf die Arbeitsgerichte

Die Geschäftsleitung der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Solothurn hat einstimmig zu Handen des Parteitages vom 19. August in Grenchen die NEIN-Parole zur Verfassungsänderung, mit der die Arbeitsgerichte abgeschafft werden sollen, beschlossen. Geht es nach der Regierung und der Mehrheit des Kantonsrates, sollen neu die Amtsgerichtspräsidenten allein richten und auf die paritätische Vertretung aus Arbeitnehmer- und ArbeitgebervertreterInnen soll ersatzlos verzichtet werden. Die Verfechter der Arbeitsgerichte sehen in dieser Instanz gerade einen grossen Beitrag zum sozialen Frieden. Die SP ruft deshalb die Bevölkerung auf, am 26. September ein NEIN zur Abschaffung der Arbeitsgerichte in die Urne zu legen.

Vorlage ist unverständlich

Die Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn ist nicht nachvollziehbar. Die Aussage, dass im Kanton Solothurn die Einführung des neuen Zivilprozessrechts in der Gerichtsorganisation im Zivilbereich keine grundlegenden Änderungen notwendig macht – sie soll grundsätzlich beibehalten werden – widerspricht dem vorgeschlagenen Verzicht auf die Arbeitsgerichte. Die Begründung, dass eine Parteivertretung durch qualifizierte Angestellte von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen in arbeitsrechtlichen Prozessen dem sozialpolitischen Anliegen besser entsprechen können, ist ebenso schwer zu verstehen.

Arbeitsgerichte haben sich bestens bewährt

Seit Jahren sind viele Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter tätig, welche sich dank der paritätischen Zusammensetzung aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern bestens bewährt haben. Die heutige Zusammensetzung der Arbeitsgerichte entspringt einer sozialpolitischen Zielsetzung, welche sich bis heute positiv ausgewirkt hat und deshalb als Erstinstanz nicht einem teuren Profigericht zum Opfer fallen darf. Gerade die spezifischen Fachkenntnisse der Laienrichter aus den verschiedenen Branchen sind nicht nur als beratende, sondern oft auch als hilfreiche Stimme bei der Urteilsfindung vertreten. So kommt es durchaus vor, dass sich bei der Urteilsfindung Fragen ergeben, welche sowohl von Arbeitgeber- wie auch von Arbeitnehmervertretung durch deren Berufserfahrung beantwortet werden können.

In Krisenzeiten darf auf den konkreten Bezug zur realen Arbeitswelt der Laienrichter erst recht nicht verzichtet werden, alles andere wäre ein Qualitätsverlust. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wer dann die Klägerin oder den Kläger vor Gericht vertreten wird, denn neu würde die Anwesenheit der Arbeitnehmer- oder ArbeitgebervertreterIn an der Hauptverhandlung nicht mehr möglich sein.

Die SP stellt fest, dass auf die Erfahrung aus der realen Arbeitswelt der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auch in Zukunft nicht verzichtet werden darf, hofft, dass sich auch die Arbeitgeberorganisationen entsprechend gegen die Verfassungsänderung wehren werden und sagt entschieden NEIN zur Abschaffung der Arbeitsgerichte.

Für Fragen und weitere Auskünfte:

Parteisekretär Niklaus Wepfer 079 321 71 19

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