Die Gesetzesanpassung bedeutet für die SP aber nicht, dass damit den PPP-Finanzierungen Vorschub geleistet werden soll. Grundsätzlich sollen Investitionen des Kantons über den ordentlichen Budgetweg genehmigt und finanziert werden. In Ausnahmefällen kann eine PPP-Finanzierung sinnvoll sein.
Die Partei fordert die Regierung in ihrer Stellungnahme auf, dass die Gesetzesanpassung dahingehend ergänzt werde und dem klaren Auftrag des Parlaments Folge zu leisten sei. Dieser bedarf die Bestimmung, dass bei der PPP-Finanzierung der Nachweis erbracht werden muss, dass für den Kanton dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht.
Weitere Informationen:
Fränzi Burkhalter-Rohner 079 766 93 58
Niklaus Wepfer
Parteisekretär