Zur Vernehmlassung über das „Einführungsgesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht“

SP lehnt vorliegende Fassung ab

Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen verwalten fremdes, ihnen anvertrautes Vermögen. Gerade im Bereich der Vorsorgeeinrichtungen sind in der Vergangenheit immer wieder grosse Mängel zu Tage gekommen, welche auch von der Stiftungsaufsicht nicht rechtzeitig erkannt worden sind. Der vom Volkswirtschaftsdepartement vorliegende Vernehmlassungsentwurf ist unvollständig, lässt viele Fragen offen und muss daher in der vorliegenden Fassung zurückgewiesen – oder entsprechend überarbeitet werden.

Nur eine professionelle und unabhängige Aufsichtsbehörde wird gewährleisten, dass Risiken frühzeitig erkannt und Massnahmen rechtzeitig verlangt werden. Genau dies wird für öffentlich-rechtliche Anstalten auch vom Bundesgesetzgeber verlangt und über dies hinaus in diesem Bereich auch die interkantonale Zusammenarbeit. Im Entwurf sind diesbezüglich nicht einmal Vor- und Nachteile zu finden. Die SP hat bereits vor Jahren (vgl. Kantonsratsdebatte zu I 164/2003 Interpellation Andreas Bühlmann, SP, Biberist: Situation bei den Pensionskassen) eine unabhängige und selbständige Aufsichtsbehörde verlangt, welche ihre Aufgabe mit der nötigen Qualität erfüllt. Die SP ist der Auffassung, dass die fachliche Qualität und die Unabhängigkeit die wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame Stiftungs- und Vorsorgeeinrichtungsaufsicht sind. Da der Kantonsrat bei der Behandlung der Interpellation Bühlmann zumindest einhellig der Auffassung war, dass die Qualität das wichtigste Kriterium einer Aufsichtsbehörde in diesem Bereich sein muss, darf erwartet werden, dass die Botschaft des Regierungsrates entsprechende Ausführungen dazu macht.
Nicht aufgezeigt wird die finanzielle Seite der Auslagerung der Stiftungsaufsicht. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass durch die Einbindung der Aufsichtsbehörde in die Staatsrechnung das Haftungsrisiko voll und ganz zu Lasten des Kantons Solothurn geht. Es würde durchaus auch die Möglichkeit bestehen, die öffentlich-rechtliche Anstalt auch finanziell auf selbständige Füsse zu stellen und das Haftungsrisiko voll und ganz der Anstalt zu übertragen. 
Die Frage der Staatshaftung ist vertiefter abzuklären und eine Organisationsform zu wählen, die das Haftungsrisiko des Kantons beschränkt.
Damit die Stiftungsaufsicht unabhängig und professionell funktionieren kann, stellt die SP folgende Forderungen:

  • Es soll eine Kooperationslösung mit anderen Kantonen gesucht werden
  • Das Haftungsrisiko für den Kanton muss beschränkt werden (Organisationsform)
  • Die Aufsichtskommission hat fachlich qualifiziert und unabhängig zu sein.
  • Der Regierungsrat hat die Oberaufsicht, diese soll ausserhalb der Aufsichtskommission wahrgenommen werden
  • Die Geschäftsleitung wird durch die Aufsichtskommission bestimmt und nicht durch den Regierungsrat

weitere Auskunft: Susanne Schaffner 079 210 85 56

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