SP für Beibehaltung des Kopfstimmprinzips an Delegiertenversammlungen von Zweckverbänden
Zur Diskussion stand eine Änderung des Gemeindegesetzes, die es möglich macht, dass bei Delegiertenversammlungen von Solothurner Zweckverbänden (nach einer entsprechenden Statutenänderung) eine delegierte Person künftig mehrere Stimmen einer Gemeinde vertreten kann (Abkehr vom Kopfstimmprinzip). Die grosse Mehrheit der Fraktion SP/Junge SP hat sich gegen diese Gesetzesänderung ausgesprochen. Fraktionssprecherin Nadine Vögeli (SP, Hägendorf) führte dazu aus, dass bereits durch die Schaffung von Zweckverbänden die Mitbestimmung der Gemeindebevölkerung erheblich eingeschränkt wird. Werde jetzt auch noch einer Person allein die Möglichkeit gegeben, für alle anderen Delegierten einer Verbandsgemeinde abzustimmen, mache dies den Zweckverband noch undemokratischer. Vögeli weiter: «Nimmt man die Delegiertenversammlung ernst, so kann sich die Funktion einer Delegierten nicht darauf beschränken, nur wie ein vom Gemeinderat programmierter Roboter zu funktionieren. Im Gegenteil: Sie hat alle Rechte, die eine Parlamentarierin gemäss ausserordentlicher Gemeindeorganisation auch hat und zwar in grundsätzlich freier Wahrnehmung ihres Mandates. Sie kann Wortbeiträge liefern, sie kann Anträge zum Verfahren und zu den Inhalten stellen, sie kann parlamentarische Vorstösse einreichen. Gebunden ist sie nur dort, wo sie ausdrückliche Instruktionen der Gemeinde erhalten hat. Die Ermöglichung des Mehrfachstimmrechts dampft all diese Möglichkeiten auf eine Person ein, das ist undemokratisch.» Die Fraktion SP/Junge SP blieb mit ihren Bedenken allerdings in der Minderheit. Der Kantonsrat stimmte der Gesetzesänderung mit 67 zu 24 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
SP fordert rasche Anbindung des Industrieareals Attisholz Süd an den Bahnhof Luterbach-Attisholz
In einer Interpellation stellt Urs von Lerber (SP, Luterbach) dem Regierungsrat Fragen zur Anbindung des Industrieareals Attisholz Süd an den Bahnhof Luterbach-Attisholz. Auf dem Industrieareal Attisholz Süd baut die Firma Biogen eine hochmoderne Produktionsanlage. Mit deren Inbetriebnahme 2019 sollen bis zu 600 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zusätzliche Firmen sollen angesiedelt werden. Der Kanton unterstützt die Arealentwicklung tatkräftig und investiert selbst beträchtliche Summen. Der Bahnhof Luterbach-Attisholz ist für Pendlerinnen und Besucher ein wichtiger Teil der Erschliessung des Areals Attisholz Süd. Der Bahnhof verfügt heute jedoch nur über einen Ausgang Richtung Dorfzentrum, nicht jedoch in Richtung Norden zum Industrieareal. Viele Pendlerinnen, Besucher und Reisende müssen deshalb Umwege in Kauf nehmen. Auch ist der Bahnhof untauglich für Menschen mit Gehbehinderungen, Familien mit Kinderwagen und Personen mit Gepäck. Der Ein- und Ausstieg in die Züge gleicht einer Kletterpartei. Es gibt weder Rampen noch Lifte. Alles in allem kein Vorzeigeobjekt für ein Vorzeigeareal. In diesem Zusammenhang möchte Urs von Lerber vom Regierungsrat wissen, weshalb die Anbindung des Industrieareals Attisholz Süd an den Bahnhof Luterbach-Attisholz nicht zügig vorangetrieben wird. Darüber hinaus fragt er nach, was unternommen werden müsste, damit die Anbindung bis zur Aufnahme des Normalbetriebs von Biogen umgesetzt ist und wann der Bahnhof Luterbach-Attisholz nach dem Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut sein wird.
Junge SP fordert politisches Instrument des «Auftrags» auch für die Gemeinden
Mit einem Auftrag verlangt Simon Gomm (Junge SP, Olten) vom Regierungsrat, dem Kantonsrat die gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, um den Gemeinden die freie Wahl zwischen den politischen Instrumenten der «Motion» und des «Postulats» und dem (heute nur auf kantonaler Ebene bestehenden) politischen Instrument des «Auftrags» zu ermöglichen. Mit einer Motion können kommunale Stimmberechtigte vom Gemeinderat verlangen, der Gemeindeversammlung einen Reglements- oder Beschlussesentwurf vorzulegen. Ein Postulat ist demgegenüber lediglich ein Prüfauftrag: Mit einem Postulat können kommunale Stimmberechtigte den Gemeinderat auffordern, er solle prüfen, ob ein Reglements- oder Beschlussesentwurf zu erarbeiten oder ob eine Massnahme zu treffen oder zu unterlassen ist. Auf kantonaler Ebene wurden die Instrumente der Motion und des Postulats zugunsten des einheitlichen «Auftrags» abgeschafft. Mit einem Auftrag kann der Regierungsrat aufgefordert werden, einen Gegenstand zu prüfen, selbst eine Massnahme zu treffen oder den Kantonsrat in der Ausübung seiner Befugnisse zu unterstützen. Indem er die Instrumente der Motion und des Postulats vereint, macht der Auftrag die Formfrage überflüssig. Damit erlaubt er dem Kantonsrat, sich weniger mit formellen Abgrenzungsfragen herumschlagen zu müssen, als sich vielmehr mit den politischen Anliegen in der Sache beschäftigen zu können. Aus diesem Grund sollen auch die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die (rechtlich voraussetzungsreicheren) Instrumente der Motion und des Postulats durch das (rechtlich einfachere) Instrument des Auftrags zu ersetzen.
Für die Fraktion SP/Junge SP:
Anna Rüefli, Kantonsrätin Solothurn