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Die Mindestlohn-Initiative sorgt für mehr Lohngleichheit, denn im Tieflohn-Segment arbeiten vor allem Frauen. Und er steigert – bei der aktuellen Wirtschaftslage besonders wichtig – die Kaufkraft. Ein Mindestlohn von 23 Franken in der Stunde ist nichts als fair!

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Unsere Argumente für einen Mindestlohn

Der Alltag wird immer teurer. Doch während Krankenkassenbeiträge und Mieten immer weiter steigen, bleiben die Löhne tief. Für die Betroffenen ist es kaum möglich, am Monatsende alle Rechnungen zu bezahlen. Einmal ins Kino oder mit der Familie ins Restaurant zu gehen, wird zum unbezahlbaren Luxus. Und weil der Lohn nicht reicht, arbeiten Angestellte mit Tieflöhnen viel länger als der Durchschnitt. Darunter leidet das Familienleben.

Betroffen von Tieflöhnen sind vor allem Frauen und Menschen mit Migrationserfahrung. Und das, das ganze Leben, weil tiefe Löhne auch tiefe Renten bedeuten. Als Deutschland unter Angela Merkel einen Mindestlohn einführte, malten rechte Ökonomen den Teufel an die Wand. So wie es jetzt unsere Arbeitgeberverbände bei uns in der Schweiz machen. Eingetreten ist das Gegenteil. Die Tieflöhne sind gestiegen und es gingen keine Arbeitsplätze verloren. Die gleiche Erfahrung machten die Kantone Jura, Tessin, Genf und Neuenburg. Ein Mindestlohn funktioniert.

Ein Mindestlohn schützt vor Armut. Wer arbeitet, soll davon leben können. Und zwar ohne Unterstützung und zusätzliche Zweitjobs. Mit einem Mindestlohn schützen wir alle Menschen vor Tieflöhnen.

Auch dem Gewerbe hilft ein Mindestlohn. Menschen, die durch einen Mindestlohn mehr verdienen, werden mehr konsumieren. Sie können sich endlich einen Kaffee in einem Restaurant oder einen Haarschnitt leisten.

Erfahrungen aus der Schweiz und dem Ausland zeigen, dass ein zurückhaltend angesetzter Mindestlohn nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führt, sondern die Wirtschaft belebt. Diese Auswirkungen sind wissenschaftlich vielfach belegt.

Solothurner Arbeitgeber werden vor ausländischen Firmen geschützt, deren Geschäftsmodell nur wegen Dumpinglöhnen funktioniert. Lokale KMU’s werden so vor der unfairen Konkurrenz abgesichert, die Armutslöhne zahlen wollen.

Bei den meisten Betroffenen handelt es sich keinesfalls um eine vorübergehende Situation. Viele Menschen mit Tieflöhnen müssen vom Sozialstaat unterstützt werden. Und wer den Grossteil des Arbeitslebens zu tiefen Löhnen arbeitet, ist nach der Pensionierung von Altersarmut betroffen. Was die Unternehmen heute bei den Löhnen sparen, zahlt die Gesellschaft also morgen bei den Ergänzungsleistungen drauf.

Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit mit Sozialhilfegeldern oder später mit Ergänzungsleistungen Arbeitgeber:innen subventioniert. Auch Arbeitnehmer:innen in Tieflohnbranchen sollen die Lebensqualität unseres schönen Kantons geniessen können.

Kantonale Gesetzesinitiative (nach Art. 29 der Kantonsverfassung) – Allgemeine Anregung

«Mindestlohn-Initiative»

Es ist ein Gesetz für einen geregelten, kantonalen Mindestlohn zu erarbeiten, das folgende Anforderungen erfüllt:

  • Das Gesetz bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insbesondere schützt es sie vor Armut trotz Erwerbstätigkeit. Zu diesem Zweck legt das Gesetz einen Mindestlohn fest.
  • Der Mindestlohn beträgt 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Ferien- und Feiertagsentschädigungen sind nicht einberechnet.
  • Die Ausnahmen sind festzulegen.
  • Der Mindestlohn wird jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasst, sofern sich diese positiv entwickelt. Massgebend ist der Augustindex des Vorjahres. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Basisindex ist der Dezemberindex 2022.

FAQ: Deine Fragen zur Mindestlohn-Initiative

Viele Angestellte in der Reinigungsbranche, im Detailhandel, der Gastronomie, im Garten- und Landschaftsbau und in Coiffeur-Salons erhalten Löhne, die ihnen selbst bei einer Vollzeitstelle am Ende des Monats keine 4’000 Franken einbringen.

Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmende vor Tieflöhnen. Davon profitieren insbesondere Frauen. Er schützt aber auch die Arbeitgebenden, die schon jetzt korrekte Löhne zahlen und von Tieflohn-Anbietern konkurrenziert werden. Nicht zuletzt sichert ein Lohn zum Leben auch eine anständige Rente im Alter und schützt damit vor Altersarmut.

Das ist ein Schauermärchen, das leider seit Jahrzehnten erzählt wird. Notabene von Arbeitgebern, die keine höheren Löhne zahlen wollen. Ein Blick auf Fakten und Zahlen zeigt: Dieser Effekt ist dort, wo Mindestlöhne eingeführt wurden, nicht zu beobachten. Auch die Wirtschaftswissenschaften weisen hier keinen signifikanten Zusammenhang nach.

Die erste Studie, die den Mindestlohn in der Schweiz anhand des Kantons Neuenburg untersucht, findet ebenfalls keine negativen Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigung. Hingegen zeigt die Untersuchung für das Gastgewerbe deutlich, dass die Löhne unterhalb des Mindestlohnes angehoben wurden und dass es in den Nachbarregionen ohne Mindestlöhne mehr Tieflöhne gibt.

Der Mindestlohn hat Vorrang und definiert die absolute Untergrenze. GAV-Löhne gelten, wenn sie höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.

Ja, es wird Ausnahmen geben. In unserem Vorschlag geben wir dem Kantonsrat die Kompetenz Ausnahmen festzulegen. Es macht bspw. Sinn bei kürzeren Praktikas, bei Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler bei Lernenden oder Personen, die an Programmen zur beruflichen Integration teilnehmen, Ausnahmen zu gewähren.

• Faire Arbeitgebende werden vor Konkurrenz geschützt, deren Geschäftsmodell nur wegen Dumpinglöhnen funktioniert.
• Die Arbeitszufriedenheit steigt und es gibt eine höhere Produktivität.
• Die Arbeitnehmer:innen erlangen eine höhere Kaufkraft – Geld, das wiederum im Kanton Solothurn ausgegeben wird und so direkt dem lokalen Gewerbe hilft.

• Es findet weniger Lohndiskriminierung von Frauen und Menschen mit Migrationserfahrung statt, weil diese am meisten von Tieflöhnen betroffen sind.
• Lohndumping wird verhindert
• Die Menschen erhalten einen anständigen Lohn.

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